MANIFEST DER UNNÜTZEN ALTEN

21. April 2015

Recht auf Arbeit für 50+

Heinz Gilomen
Ältere Arbeitnehmende werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Das müssen wir ändern. Zu fordern ist ein Recht auf Arbeit ab 50+ und eine erweiterte Arbeitslosenversicherung. Finanziert werden soll das durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen.

Bundesrat Johann Schneider-Amman lädt am 27. April 2015 zu einer Nationalen Konferenz „ältere Arbeitnehmende“, ein. Es ist eine sogenannt geschlossene Konferenz, das heisst, es können nur Organisationen daran teilnehmen, die dem Departementschef Wirtschaft, Bildung und Forschung genehm sind. Ziel der Konferenz ist, dass „Arbeitnehmende auch nach Überschreiten des 50sten Altersjahres im Arbeitsmarkt integriert bleiben“, meint der Bundesrat.


Diskriminiert und bestraft. Korrekturen auf dem Arbeitsmarkt sind auch dringend nötig. Aus vorgeschobenen Spargründen oder anderen Vorbehalten werden ältere Arbeitnehmende zum Teil systematisch gemobbt, mit Lohnkürzungen konfrontiert oder direkt auf die Strasse gestellt. Obschon die Wissenschaft die vermeintlich geringere Leistungsfähigkeit Älterer schon längst als reine Vorurteile entlarvt hat (J.Wegge und F. Jungmann 2015), wird weiterhin eben mit dieser Begründung entlassen und rausgestellt. Die Entwicklung der Erwerbsquote, wie sie vom Bundesamt für Statistik und von der OECD dargestellt wird, spricht eine deutliche Sprache:  


Zwischen der Altersgruppe der 40-54 Jährigen und jener der 60-64 Jährigen sinkt die Erwerbsquote dramatisch: gegen 30% der Erwerbstätigen verschwinden aus dem Arbeitsmarkt. Die Betroffenen werden nicht etwa vom Faulenzer-Virus befallen oder haben in der Lotterie gewonnen. Sie landen vielmehr in der Langzeit-Arbeitslosigkeit, in der Invalidität (wo sie als Schein-Invalide beschimpft werden), in der Sozialhilfe (wo sie als Sozialschmarotzer unter Druck kommen) oder in der vorzeitigen Pensionierung. Dabei ist in diesen Zahlen noch nicht einmal die hohe Quote der (prekären) Selbständigen enthalten, die verzweifelt ihre eigene Firma gründen, dabei vielfach ihr erspartes Pensionskassengeld einsetzen und kaum je auf einen wirklich grünen Zweig kommen.

Die wichtigste Konsequenz solcher verfehlter Personalpolitik sind die daraus resultierenden substantiellen Rentenkürzungen. Die weit verbreitete Altersarmut wird unter anderem in dieser Lebensphase vorbereitet. Oder etwas plakativer gesagt: Die Opfer dieser Diskriminierungen belasten nicht nur die andreren Sozialwerke, sondern werden schliesslich auch noch selber bestraft. 


Die Situation ist besonders prekär für Migrantinnen und Migranten, für Frauen sowie für Menschen mit wenig nachobligatorischer Bildung, wobei sich diese Kategorien oft überschneiden. Wie immer sind es die Schwächsten dieser Gesellschaft, die benachteiligt werden. Die eigentlichen Verursacher, die Unternehmen, werden nicht zur Verantwortung gezogen.

Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Das müssen wir ändern. Wenn man uns schon ständig mit höherem Rentenalter droht, kehren wir doch einfach den Spiess um und fordern ein Recht auf Arbeit ab 50. Wer gegen seinen Willen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wird, hat beispielsweise Anrecht auf eine erweiterte Arbeitslosen-Entschädigung während mindestens 5 Jahren. Dabei werden auch die Pensionskassen-Beiträge im bisherigen Umfang weiter einbezahlt. Die älteren Arbeitnehmenden erhalten besondere Unterstützung bei der Stellensuche. Die Finanzierung dieser erweiterten Arbeitslosenversicherung erfolgt durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen. 


Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand:
  • ·    Es zieht jene Akteure zur Rechenschaft, die für die Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich sind – die Unternehmen – und stoppt die Bestrafung der Opfer.
  •    Es spricht die Sprache, welche die Unternehmen auch verstehen: die ökonomische. Wer ältere Arbeitnehmende diskriminiert, muss bezahlen.
  • ·   Das Modell ist einfach verständlich und praktisch ohne Mehraufwand realisierbar. Abgerechnet wird parallel zur AHV-Abrechnung der Betriebe und die erweiterte Versicherung wird durch die ALV betrieben. Es braucht keine Klagen oder Prozesse, keine Inspektoren und keine Mehr-Bürokratie. 
  • ·      Die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen wird weniger beschränkt als bei anderen Schutzmechanismen. Wird ein älterer Arbeitnehmender als ungeeignet für die Weiterbeschäftigung beurteilt, kann er (oder sie) ohne weiteres entlassen werden. Für die Unternehmen bleibt das ohne Folgen, wenn es erneut eine/n über 50-Jährigen anstellt. Aber auch den Arbeitnehmenden gibt es zusätzliche Freiheiten. Sie können z.B. neue Verträge, durch die sie schlechter gestellt werden, ablehnen, da ihr Arbeitslosenschutz verstärkt wird.
  • ·        Der Arbeitsmarkt für die die älteren Arbeitnehmenden entspannt sich, weil die Unternehmen nun ein Interesse an der Beschäftigung Älterer haben.
  • ·   Der verstärkte Schutz der Arbeitnehmenden funktioniert, ohne dass die öffentlichen Finanzen zusätzlich belastet werden. Im Gegenteil: Die übrigen Sozialwerke, insbesondere die IV und die Sozialhilfe, später auch die ALV werden entlastet.
  • ·  Ein wichtiger Faktor der Altersarmut wird eliminiert, da die mit den Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Rentenkürzungen gestoppt werden.
  • ·  Ältere Arbeitnehmende werden nun auch unterstützt bei der Weiterbildung, da Unternehmen mit der Einführung des Rechts auf Arbeit auch ein Interesse an gut ausgebildeten 50+ Mitarbeitenden haben.

Kurz, das Modell des Rechts auf Arbeit ist einfach, wirksam und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft. Es muss jetzt nur noch möglichst schnell umgesetzt werden. Herr Bundesrat, Sie sind am Ball!



1. April 2015

Oh Schreck! Die AHV geht pleite. – Oder doch nicht?

Heinz Gilomen

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 1. April 2015 erschienen. Im eSPress   wurde am 2. April 2015 eine etwas gekürzte Version veröffentlicht.  ]
Die AHV-Ausgaben waren 2014 höher als die eingenommenen Beiträge. Sozialabbauer und Katastrophen-Szenaristen sehen darin cool den Anfang vom Ende. Dabei sollte die AHV doch schon längst pleite sein.

Rote oder schwarze Zahlen? Erstmals seit langem schrieb das sogenannte Umlageergebnis der AHV im letzten Jahr wieder rote Zahlen. Das heisst, die Einnahmen aus den Beiträgen waren tiefer als die Ausgaben. Allerdings war das Ergebnis aus dem angelegten Vermögen erneut hervorragend, wurde doch eine Gesamtrendite von 6.7% erzielt. [Vielleicht sollten die Pensionskassen einmal bei der AHV in die Schule gehen. Sie arbeiten ja immer noch mit einem Mindestzinssatz von 1.75% - aber das ist eine andere Geschichte… ]. Mit diesem Anlageergebnis konnte die AHV also einen Gewinn von 1.7 Milliarden erzielen und das Kapital auf rund 45 Milliarden erhöhen.

Natürlich kommt das Umlageergebnis den Sozialabbauern entgegen. Zufälligerweise (?) wurde es ja auch am Tag publiziert, an dem die ständerätliche Sozialkommission das Paket Vorsorge 2020 diskutierte.

Der Arbeitgeberverband nimmt den Steilpass gerne entgegen und fühlt sich in seiner Forderung nach Erhöhung des Rentenalters – jetzt rasch für die Frauen, später dann allgemein via Automatismus – bestätigt und fordert zudem eine schnelle Senkung des Umwandlungssatzes. 

Der verflixte Altersquotient. Der sogenannte Altersquotient ist die Grundlage aller Schreckensszenarien. Man findet ihn auch in der bundesrätlichen Botschaft zur Vorsorge 2020. Er stellt das Verhältnis zwischen der Altersgruppe der über 65-Jährigen („Alte“) zu jener der 20-64-Jährigen („Aktive“) dar. Im Jahre 1900 kam ein Rentner auf 10 Aktive, im Jahre 2000 waren es bereits 2.5 und im Jahre 2030 sollen es vier Rentner auf 10 Aktive sein. 



Nun bestreitet ja niemand ernsthaft, dass die Zahl der älteren Leute zunimmt. Aber mit dem Altersquotienten wird vorgespiegelt, dass die Erwerbstätigen („Aktive“) immer mehr (alte) Personen unterhalten müssten, welche keine wirtschaftlich zählbare Leistung erbringen, sondern gewissermassen nur auf der faulen Haut liegen. Und dass damit die AHV-Finanzen in eine Schieflage gerieten, was auf die Dauer nicht gut gehen könne.
 
Nun weiss allerdings jede Familienmutter, dass nicht die Zusammensetzung der Generationen im Haushalt wichtig ist, sondern die Anzahl Mäuler, die gestopft werden müssen und allenfalls, wie viele davon Geld nach Hause bringen. Also wenn schon demografische Strukturen  und Zahlenverhältnisse wichtig sind, dann halt die Zahl der Erwerbstätigen einerseits und die Zahl der Nichterwerbstätigen andererseits.

Wenn wir das jetzt auf die Schweiz umlegen, dann sieht das so aus:


Offensichtlich macht die Rentnerpopulation nur rund einen Drittel der „zu unterhaltenden“ Nicht-erwerbstätigen aus. Die grosse Mehrheit ist vielmehr im Alter von unter 65 Jahren, es sind Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene in Ausbildung, Erwerbslose, Hausmänner und Hausfrauen, die unbezahlter Arbeit nachgehen, etc. Und der Anteil der Nichterwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung ist in den letzten 40 Jahren sogar leicht gesunken, obschon sich die Zahl der über 65 Jährigen etwa verdoppelt hat. Die „Belastung“ der Erwerbstätigen hat somit eher abgenommen. Der Altersquotient scheitert somit bereits an dieser demografischen Frage.

Von Pleitegeier keine Spur. Und bei den Auswirkungen auf die Finanzen ist es noch schlimmer. Obschon die Bevölkerungsgruppe 65+ seit 20 Jahren um 45% gestiegen ist, hat das Kapital der AHV nicht etwa abgenommen, sondern ist von rund 18 Mia im Jahre 1990 auf jetzt rund 45 Mia gestiegen. Seit dem Jahr 2000 waren alle Rechnungsabschlüsse positiv. 


Die Aussagekraft des Altersquotienten tendiert somit gegen Null und es erstaunt nicht, dass die Szenarien, die auf seiner Grundlage erstellt werden, jeweils in die Irre führen. Der Sozialhistoriker Matthieu Leimgruber weist denn auch darauf hin, dass die Szenarien des Bundes bereits 1997 die Pleite für die AHV im Jahre 2010 vorausgesagt haben. In der Realität konnte jedoch in diesem Jahr das Kapital dank des positiven Rechnungsabschlusses um rund 2 Mia auf 44 Mia erhöht werden. Matthieu Leimgruber meint denn auch: « Ce type d’argumentation démographique catastrophiste sert à cadrer la discussion et à présenter les coupes dans les prestations comme inéluctables. »
Altersarmut bekämpfen! Dem ist nicht mehr viel beizufügen. Ausser, dass die Finanzierung der AHV wesentlich über die Löhne erfolgt. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Verteilung des erarbeiteten Mehrwertes sind somit die entscheidenden Faktoren, zu denen wir Sorge tragen müssen. Und die im Projekt Altersvorsorge 2020 vorgesehenen zusätzlichen Einnahmen über die Mehrwertsteuer sind sicher auch sinnvoll. Schliesslich gibt es noch ein paar wichtige Probleme zu lösen, wie zum Beispiel die verbreitete Altersarmut. Allerdings könnten wir uns sozialere Varianten der Finanzierung als die Mehrwertsteuer vorstellen, und die erpresserische Verknüpfung z.B. mit dem Frauen-Rentenalter lehnen wir klar ab. 

3. Dezember 2014

Altersarmut - ein Skandal für die reiche Schweiz!

Von Heinz Gilomen

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 2. Dezember 2014 erschienen]

Altersarmut ist weit verbreitet in der reichen Schweiz. Ein Skandal! Die Vorsorge 2020 würde eigentlich Gelegenheit bieten, diese Situation entschieden zu bekämpfen.

Altersarmut in der reichen Schweiz. Wenn wir von Armut in der Schweiz sprechen, geht es in den meisten Fällen nicht mehr um Hungertod oder Obdachlosigkeit. Aber es geht um eine Zweiklassengesellschaft, in der ein Teil sich nicht oder nur mit Mühe am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann.  Es geht darum, sich keine Ferien zu leisten und nur mit Mühe hin und wieder einen Ausflug mit dem Zug unternehmen zu können. Darum, sich möglicherweise keinen Computer kaufen zu können, obschon dieser gerade für ältere Menschen ein wichtiges Kommunikations- und Erfahrungsmittel darstellt. Es geht darum, keine Reserven für unvorhergesehene Ausgaben, etwa im Gesundheitsbereich zu besitzen, kein Geld für Bücher und Zeitschriften, für Theater-, Restaurant-  oder Kinobesuch zu haben. Der Club vom 15.Oktober 2014 im Schweizer Fernsehen hat hier einige treffende Beispiele vorgelegt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) bezeichnet denn auch jene Personen als „armutsgefährdet“, die „ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses“ ausgesetzt sind.


Rund 1.2 Mio Menschen in der Schweiz sind gemäss BFS armutsgefährdet oder leben in Armut. Davon sind etwa 340‘000 Personen 65 Jahre oder älter. Damit lebt in dieser Altersgruppe jede(r) vierte (26.8%) in Armut oder Armutsgefährdung. Bei Alleinstehenden über 64 Jahre ist es sogar jede dritte Person, die in dieser Situation lebt. 



Diese weit verbreitete Altersarmut ist inakzeptabel und stellt das prioritäre Problem der zukünftigen Vorsorge-Politik dar. Es wäre deshalb zu erwarten, dass die bundesrätliche Strategie der Vorsorge 2020 explizit die Problematik der zahlreichen tiefen Renten anspricht und entscheidende Gegenmassnahmen trifft. Dies ist aber nicht der Fall. Einmal mehr wird das Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise nicht umgesetzt. Und die Renten von Arbeitnehmenden im Tieflohnsektor, von Teilzeit Arbeitenden oder von Familien Betreuenden bleiben völlig ungenügend. Treffend ist denn auch der Titel des erwähnten TV-Clubs „Altersarmut ist weiblich“.

Renten erhöhen und Rentenalter senken! Mittelfristig   lässt sich die Altersarmut wohl nur über einen substantiellen Ausbau der AHV sowie eine Konsolidierung und Weiterentwicklung der Ergänzungsleistungen bekämpfen. Dies ist übrigens auch eine Forderung der SP60+, die sich als politische Stimme der älteren Generationen versteht.

Altersarmut fällt jedoch nicht einfach vom Himmel, wenn man 64 oder 65 Jahre alt wird. Die Ursachen sind vielmehr im vorhergehenden Erwerbsleben zu suchen, wo denn auch der Hebel für eine nachhaltige Sanierung anzusetzen ist. Tieflöhne, unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit (vor allem bei Frauen), und vorzeitiges Hinausdrängen aus dem Arbeitsmarkt (mit Rentenkürzungen) sind die wesentlichsten Faktoren für die äusserst bescheidene Einkommenslage im Alter. Und solange ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden, ist auch jede Rentenerhöhung  nicht nur kontraproduktiv, sondern unlogisch. Sie führen nur zu einer Erweiterung der Altersarmut und zur Belastung der anderen Sozialwerke. Sinnvoll ist deshalb vielmehr eine Senkung des Rentenalters.

Unsinnige Demografie. Können wir das bezahlen? „NEIN“ lautet die Botschaft jener Politiker, welche mit ihren demografischen Horrorszenarien rumwedeln, die zeigen sollen, dass wir uns die vielen langlebigen Alten gar nicht leisten können. Das ist natürlich Unsinn. Wichtig ist ja nicht das zahlenmässige Verhältnis zwischen Jung und Alt, sondern die Relation zwischen Wirtschaftsleistung und jenen Gruppen, die ökonomisch abhängig sind. Also neben den Rentnern auch die Kinder und Jugendlichen, die Invaliden, die Nichterwerbstätigen, etc. Das weiss jede Familienmutter und jeder Familienvater.

Und hier sind die Indikatoren im grünen Bereich, und sie werden es auch bleiben, wenn wir uns nicht selber wirtschaftlich ein Bein stellen (Ecopop und Ähnliches  lassen grüssen) oder in der Verteilungsfrage Verhältnisse wie im Manchesterkapitalismus des 19. Jahrhunderts anstreben. Das Umfeld ist somit günstig, um die dringendsten Lücken und Mängel im heutigen System der Altersvorsorge zu schliessen. Wir müssen es nur wollen. 

25. August 2014

Tante-Emma-Aufsicht bei den Krankenkassen

Die obligatorische Krankenversicherung ist ein Markt von über 25 Milliarden Franken, welcher von den Prämienzahlern finanziert wird. Die öffentliche Aufsicht über dieses gesellschaftlich bedeutende Werk entspricht jedoch einem Tante-Emma-Laden. Der Bundesrat hat dies erkannt. Die Krankenkassen-Lobby verzögert und verwässert jedoch die entsprechende Gesetzgebung seit Jahren. Da hilft nur noch die Öffentliche Krankenkasse, welche am 28. September zur Abstimmung kommt.

Die obligatorische Krankenversicherung ist eine zentrale soziale Errungenschaft nicht nur für die ältere Bevölkerung, sondern für alle Menschen. Institutionell hat sie zu einer unübersichtlichen Vielzahl von Versicherern geführt, welche - privat organisiert - am gewaltigen Markt teilhaben. Natürlich erwarten wir, dass diese Kassenvielfalt nach modernen Grundsätzen geführt und durch eine effiziente Aufsicht kontrolliert wird. Nur so können wir vertrauen, dass unsere Prämien zielgerichtet und wirksam verwendet werden.

Dieses Vertrauen ist jedoch nicht gerechtfertigt. Offensichtlich entsprechen Kontrolle und Aufsicht des Riesenmarktes denjenigen eines Tante-Emma-Ladens. Dem Bund fehlen schlicht die Instrumente, um wirksam handeln und notfalls eingreifen zu können. Folgen davon sind etwa die zu viel bezahlten Prämien und die mühsame Suche nach Lösungen, um diese zurück zu bezahlen. Der Bundesrat hat deshalb bereits 2012 ein Gesetz vorgeschlagen, das Abhilfe schaffen soll. Doch offensichtlich passt der chaotische Zustand den Krankenkassen. Ihre Lobby verhindert im Parlament erfolgreich seit Jahren ein griffiges Aufsichtsgesetz*.

Die marktwirtschaftliche Organisation des Krankenkassenwesens ist zweifellos ein interessantes Experiment. Wir nehmen heute zur Kenntnis, dass es gescheitert ist. Zum Glück steht am 28. September mit der Öffentlichen Krankenkasse eine Alternative zur Verfügung, welche eine transparente und effiziente Verwendung unserer Prämien sicherstellt. Die wirksame Kontrolle und Aufsicht wird dabei mitgeliefert.

*********************************************************************************************

*Der oben stehende Text wurde im Juni 2014 verfasst. Inzwischen hat die zuständige nationalrätliche Kommission – wohl unter dem Druck der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse – die Vorlage doch noch bereinigt und dabei einige substantielle Zugeständnisse gemacht. Abzuwarten bleiben allerdings die Entscheide des Parlaments in der Septembersession 2014.

23. August 2014

Gesundheitskonzepte statt Profitorientierung

[Dieser Text ist im eSPress vom 22. August 2014 erschienen]

Die lästige Telefonwerbung der Krankenkassen ist Ausdruck der Jagd nach guten Risiken. Darunter wird nicht die Generation 60+ verstanden, welche vielmehr als Kostenfaktor vermeintlich die Profite schmälert. Nötig sind jedoch wirksame Konzepte der Gesundheitsförderung und nicht Pseudo-Wettbewerb.

Ring-ring!! „Hier wirbt die beste Krankenkasse“.  So tönt es regelmässig, wenn man den Hörer abnimmt – trotz Sternchen hinter der Telefonnummer. Es ist die Konsequenz des Pseudo-Wettbewerbs, den die Krankenkassen veranstalten und der sie zur Jagd nach guten Risiken veranlasst. Damit sind allerdings nicht wir, die Generation 60+ gemeint. Wir gelten ja in erster Linie als Kostenfaktor, der am liebsten abgeschoben wird. Auch wenn ja nicht das Älterwerden teuer ist, sondern das Sterben.  Zwar sterben mehr alte Menschen als Junge, aber wenn Junge sterben, sind sie vorher auch teuer.
Dieser kostentreibende Wettbewerb entspricht nicht unseren Vorstellungen eines wirksamen und solidarischen Sozialwerkes. Was wir brauchen ist eine Krankenkasse, die als starker Partner in der Gesundheitspolitik unsere Interessen vertritt und – etwa nach dem Vorbild der SUVA – intelligente Konzepte zur Qualität der Gesundheitsversorgung  entwickelt. Das geht von der Gesundheitserhaltung über die Langzeitpflege bis zur Betreuung der Chronischkranken.
Die marktwirtschaftliche Organisation des Krankenkassenwesens ist zweifellos ein interessantes Experiment. Wir nehmen heute zur Kenntnis, dass es gescheitert ist. Gewinnorientierung und Konkurrenz führen weder zu Qualität noch zu wirksamem Kostenmanagement. Zum Glück steht am 28. September mit der Öffentlichen Krankenkasse eine Alternative zur Verfügung.

22. August 2014

Für die Alten nur noch Schlagzeug!

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 22. August 2014 erschienen]

AHV/IV beteiligen sich an der Anschaffung von Hörgeräten. Allerdings werden dabei die Rentner diskriminiert. Für sie sind offensichtlich Hilfsmittel auf dem Niveau von Hörrohren gut genug.

Kennen Sie Patricia Kopatchinskaja? Die in Bern wohnhafte Violinistin spielt Musik nicht nur, sie lebt sie. Und wenn sie über Musik spricht, spricht sie von Emotionen, von Mystik, von Geschichten und Farben. Ihr zuzuhören ist ein reines Vergnügen, ob sie nun Hayden, Bartok oder Prokofjew interpretiert oder Komponisten der Neuen Musik wie Scelsi oder Ligeti vorstellt. Bei Musik, vor allem bei Orchestermusik stelle ich mir vor, wie sich die einzelnen Töne verschiedener Musikinstrumente eines Orchesters via unser Gehör zu eigentlichen Klangskulpturen zusammensetzen und uns in allen Feinheiten das sinnliche Erlebnis des Musikhörens ermöglichen. Das ist nicht auf die sogenannt klassische oder E-Musik beschränkt, wie etwa dieses Beispiel zeigt:  http://concert.arte.tv/de/wacken-apocalyptica

Hörgeräte für die Beteiligung am sozialen Leben. Allerdings lässt die Fähigkeit des Gehörs bei Vielen mit zunehmendem Alter etwas nach. Es wird schwieriger, die Finessen einzelner Tonfolgen zu erkennen, oder im Rahmen der Orchestermusik einzelne Instrumentensoli zu unterscheiden. Und im Alltag haben viele ältere Menschen Mühe, sich etwa am Gespräch in einer Gruppe zu beteiligen, insbesondere wenn sie in einer geräuschvollen Umgebung erfolgt. Rückzug und soziale Isolation sind nicht selten die Konsequenz.
Aber zum Glück gibt’s ja Hörgeräte. Die haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewaltige Fortschritte gemacht, sowohl in technologischer als auch in ästhetischer Hinsicht. Es ist jetzt auch möglich, dass Menschen mit Hörbehinderungen sich an Gesprächen beteiligen oder Musik geniessen können, aber auch in der Lage sind, sich zu orientieren und etwa zu erkennen, aus welcher Richtung ein Auto kommt.

Einsparungen auf dem Buckel der kleinen Einkommen. Allerdings ist der Zugang zu solchen Hilfsmitteln nicht für alle gleich einfach. Gute Hörgeräte, die auf komplexe Beeinträchtigungen abgestimmt sind, kosten bald einmal mehrere tausend Franken. So ist es auf den ersten Blick sehr willkommen, dass die IV bzw. die AHV einen Kostenanteil übernehmen.
Gemäss dem Tagesanzeiger vom 4. August 2014 gibt es grundsätzlich für Hörgeräte einen Pauschalbetrag. So bezahlt die IV für Erwerbstätige CHF 840 für ein Gerät, bzw. CHF 1650, falls zwei Geräte benötigt werden. Die AHV, welche für die Rentner zuständig ist, bezahlt nur für ein Gerät und zwar nur CHF 630. Die Beträge reichen natürlich überhaupt nicht für die Anschaffung eines geeigneten Gerätes. Gemäss einer Evaluationsstudie des IGES Institutes müssen denn auch praktisch alle Hörgeräte-Käufer Zuzahlungen leisten. Bei mehr als der Hälfte betrug diese Eigenleistung über CHF 3‘000.


Was dies zum Beispiel für die 35% der alleinstehenden Rentnerinnen und Rentner bedeutet, deren monatliches Einkommen weniger als CHF 2‘500 beträgt, kann man sich vorstellen. Dafür wurden bei AHV/IV  rund CHF 30 Mio eingespart.

Diskriminierung der Rentner. Wir gesagt, erhalten Hörgeschädigte im Rentenalter tiefere Beiträge und nur für ein Hörgerät. Das ist nun völlig unverständlich. Gemäss Tagesanzeiger  begründet  das Bundesamt für Sozialversicherungen diese Benachteiligung damit, dass es einfacher sei, älteren Menschen den Kontakt mit der Umwelt zu ermöglichen, als die Erwerbstätigkeit (durch die IV-Beiträge) wieder herzustellen. High-Tech-Stereo also, um an Sitzungen die Anweisungen de Chefs genau zu verstehen – Hörrohr Niveau im Mono-Sound für die Diskussionsrunde mit pensionierten Kollegen im Restaurant. Dabei geht es doch bei Jung und Alt um eine präzise Kommunikation mit der Umwelt und um die Sicherheit in heiklen Verkehrssituationen. Vom Musikgenuss ganz zu schweigen. Hier sollen die Alten sich wohl mit den Paukenschlägen und der Techno-Musik zufrieden geben!
[Wobei ja auch Schlagzeuger und Perkussionisten faszinierende Musik machen, voller Finessen und Feinheiten. Hören Sie selbst: Pierre Favre.]


11. August 2014

Pflegekosten - Krankenkassen abschaffen?

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 2. August 2014 erschienen]
Der Vorschlag von Avenir Suisse, die Pflegekosten durch ein individuelles obligatorisches Sparkonto zu finanzieren, läuft auf die Abschaffung der Krankenkassen hinaus.
Avenir Suisse, die neoliberale Denkfabrik, hat anfangs Juli eine tolle Idee zur Finanzierung der Pflegekosten im Alter geboren: Alle sollen ab dem 55. Altersjahr monatlich einen Betrag von rund CHF 300.- auf ein Sperrkonto einzahlen, mit dem die zukünftigen Pflege- und Betreuungskosten finanziert werden. So sollen etwa CHF 135‘000 zusammenkommen. Wer das angesparte Kapital nicht aufbraucht, kann es vererben. Hier sind ein paar Gedanken zu diesem Vorschlag:
  • Steuersenkung und Abbau von Solidarleistungen. Wie immer geht es Avenir Suisse um den Abbau des Staates sowie um die Auflösung solidarischer Leistungen. Pflege- und Betreuungskosten werden heute von den Krankenkassen bzw. durch den Staat via Ergänzungsleistungen übernommen. Mit dem von Avenir Suisse vorgeschlagenen Finanzierungsmodell wird der Staat entlastet und es können Steuersenkungen – natürlich zugunsten der Wohlhabenden – ins Auge gefasst werden. Dafür werden durch die Individualisierung der Pflegekosten die KleinverdienerInnnen mehr belastet und der Solidaritätsgedanke ausgehöhlt.
  • Für kleine Einkommen unerträglich. CHF 300 monatlich sind für hohe Einkommen ein Klacks und eine willkommene weitere Möglichkeit, Gelder steuerbegünstigt zu parkieren. Für kleine Einkommen ist das ganz einfach nicht machbar. Jede vierte Person im Rentenalter (etwa 350‘000) lebt gemäss BFS mit einem Einkommen von höchstens CHF 2‘500 im Monat, bei alleinstehenden RentnerInnen sind es sogar rund 35%. Bei diesem Betrag noch zusätzlich CHF 300 auf ein Pflegekosten-Konto einzuzahlen, ist wohl kaum realistisch.
  • Auch die Jungen! Es ist nicht einsichtig, warum nur die Alten ihre Pflege- und Betreuungskosten selber bezahlen sollen. Das Alter ist ja sowieso ein schlechter Indikator. Das Sterben ist teuer, nicht das Altwerden (Pro Senectute). Zwar sterben mehr alte Menschen als Junge, aber wenn Junge sterben, sind sie vorher auch teuer. Wer im jüngeren Alter schwer verunfallt oder krank wird, verursacht ebenfalls hohe Kosten. So ist etwa gemäss BFS die mittlere Aufenthaltsdauer in Rehabilitationseinrichtungen bei 15-39-Jährigen um rund 25% höher als bei den über 65-Jährigen. Es ist somit nichts als logisch, wenn auch die Jungen eine individualisierte Vorsorge für hohe finanzielle Belastungen einrichten.
  • Krankenkassen aufheben! Wenn wir diese Logik weiterführen, so muss jede Generation zukünftig ihre eigenen Gesundheitskosten selber tragen, wie das Avenir Suisse bereits 2005 anregte. Das Versichertenkollektiv müsste dann in Alterskohorten aufgeteilt werden, wie Pro Senectute zu Recht monierte. Das wäre wohl nur ein Zwischenschritt zur Auflösung der sozialen Krankenversicherung und der Solidarleistungen. Wer das Pech hat, krank zu werden, soll gefälligst seine Kosten selber tragen, lautet die Schlussfolgerung. Notfalls muss man sich halt mit der minimalsten Versorgung zufrieden geben und Leistungen auch für die Alten rationieren. Die Zweiklassenmedizin lässt grüssen.
  • Wir wollen unsere Einzahlungen zurück! Viele von uns Alten sind ja glücklicherweise relativ gesund durch das Leben gekommen. Und wir haben brav weit mehr in die Krankenversicherungen einbezahlt als wir an Leistungen bezogen haben. Im Sinne der Solidarität zugunsten jener, die nicht dasselbe gesundheitliche Glück gehabt haben. Wenn nun diese solidarischen Spielregeln geändert werden, wollen wir unsere nicht benutzten Prämien zurück! Da kommt wohl einiges zusammen, das nicht mehr allzu weit entfernt ist von den rund CHF 135‘000, die Avenir Suisse berechnet hat.
  • Keine Steuern mehr für Schulen und Universitäten! Nun, wenn die intergenerationelle Solidarität aufgehoben werden soll, wollen wir auch konsequent sein. Kollektive Leistungen, die praktisch ausschliesslich einer spezifischen Generation zugutekommen, sollen von dieser selbst getragen werden. Das betrifft vor allem die Bildungs- und Krippenausgaben der öffentlichen Hand, die sich auf jährlich etwa 40 Milliarden CHF belaufen. Für diese Aufgabe zahlen wir zukünftig keine Steuern mehr und leisten uns ein paar gute Pflege- und Betreuungszeiten.
Natürlich dürfen wir es nicht soweit kommen lassen. Aber Avenir Suisse spielt ja meisterhaft das Spiel der Entsolidarisierung, mit den Schlagworten der Eigenverantwortung und der Marktgerechtigkeit. Einmal mehr werden die Alten als lästiger Kostenfaktor betrachtet, und Solidarität als Ein-Weg-Prinzip. Deshalb müssen wir uns in die öffentliche Diskussion einmischen.