MANIFEST DER UNNÜTZEN ALTEN

23. April 2018

Die vergessene Altersarmut

Heinz Gilomen

[Dieser Text wurde am 23. April 2018 auch im eSPress veröffentlicht]


Das Nationale Programm gegen Armut endet 2018 nach fünf Jahren. Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz. Allerdings wurde die Altersarmut komplett vergessen, obschon sie eine der höchsten Quoten aufweist. Umso störender ist es, dass der Bundesrat nun sein Engagement massiv zurückfährt.

Der Bundesrat hat den Schlussbericht zum Nationalen Programm gegen Armut verabschiedet. Er zieht eine positive Bilanz und kommt zum Schluss, dass sich das Programm bewährt hat. Zwar stellt er bei der Armutsquote eine «leicht steigende Tendenz» fest und beurteilt den Problemdruck weiterhin als hoch. Doch immerhin wurden die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Akteuren verbessert und «die fachlichen Diskussionen intensiviert».

Wo bleibt die Altersarmut?

Wer im Schlussbericht die Problematik der Altersarmut sucht, wird leider (einmal mehr) vom Bundesrat enttäuscht. Der Begriff wird nur erwähnt, um darauf hinzuweisen, dass Armut im Alter eben kein Thema des Programmes sei. Obschon eigentlich ältere Personen eine markant höhere Armutsquote aufweisen als die übrigen Altersgruppen. So weist das Bundesamt für Statistik für Personen über 65 eine Armutsquote von 14.7% aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert bei nur 7.5%. Bei der Armutsgefährdungsquote, die für internationale Vergleiche wichtig ist, beträgt der Prozentsatz bei Rentnerinnen und Rentnern sogar über 20%.

Jede fünfte Person im Alter von über 65 Jahren in der Schweiz lebt also in Armut oder ist armutsgefährdet. Wohlverstanden trotz Ergänzungsleistungen. Im internationalen Vergleich ist das sehr hoch und die Schweiz rangiert bei der OECD bei den Ländern mit den höchsten Quoten der Altersarmut. Das ist eigentlich eine Schande in der reichen Schweiz, die eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen hat und eine der höchsten Wirtschaftsleistungen der Welt aufweist.


Kein Geld, keine Hoffnung, keine Ideen.

Aber natürlich heisst das Programm ja im vollständigen Titel «Prävention und Bekämpfung von Armut», und da ist für ältere Leute beim Bundesrat wohl schon Hopfen und Malz verloren. Oder es ist ihm schlicht nichts an Handlungsoptionen eingefallen. Und damit das auch in Zukunft so bleibt, werden die verfügbaren Mittel ja auch gleich von 9 Millionen (2014-2018) auf 2.5 Millionen für die nächsten 5 Jahre zurückgebunden. Das passt dann auch gut in die rechtsbürgerliche Abbau-Strategie der nationalen Politik, die wir auch bei der Reform der Ergänzungsleistungen oder bei der Neuauflage der Altersvorsorge feststellen.

Aber wir werden uns zu wehren wissen!

11. Juni 2017

Charta-Zeit
Heinz Gilomen

[Dieser Text wurde in leicht modifizierter Form am 9. Juni 2017 auch im eSPress veröffentlicht]


Erwartungen.

Montassar BenMrad ist Präsident Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS). Er verurteilt in der Samstagsrundschau vom 27. Mai 2017das Attentat von Manchester. Und kündigt zudem eine Charta an, in der sich die Muslime in der Schweiz verpflichten, Gesetze und Verfassung zu respektieren. Einen Schritt, den die albanischen Muslime bereits hinter sich haben: Die Vereinigung albanischer Imame hat zusammen mit der Gemeinschafft muslimischer Albaner bereits am 20. März 2017 eine solche Charta verabschiedet.

Und das wird von ihnen ja auch erwartet. Und nicht nur von ihnen. So fordert der CVP-Präsident Gerhard Pfister auch von der SP ultimativ, dass sie islamistische Attentate verurteile und mithelfe, darüber zu sprechen, «wie wir unsere Werte verteidigen können – auch in der Schweiz.»

Eine gute Idee, finde ich, solche Erwartungen. So dürfen wir bald auch von den Schützenvereinen erwarten, dass sie sich jeweils von Tötungsdelikten mit Schusswaffen distanzieren und darauf hinweisen, dass nicht alle Waffenträger potentielle Mörder seien. Und der schweizerische Nutzfahrzeugverband sollte jeweils in Erinnerung rufen, dass Attentate mit Lastwagen nicht mit seiner - dem Rechtssystem verpflichteten - Verbandspolitik vereinbar seien. Und die Waffenfabrik RUAG könnte präzisieren, dass sie zwar auch todbringendes Werkzeug produziere, aber die «Mutter aller Bomben» nicht aus ihrem Hause stamme. Usw.

Eine Charta der schweizerischen Politik

Vor allem aber ist es Zeit für eine Charta der schweizerischen Politik. Die Bunderatsparteien sollten sich zusammenraufen (und andere dazu einladen), um sich ausdrücklich zu verpflichten, das schweizerische Wertesystem zu respektieren, wie es in der Bundesverfassung verankert ist. Die Charta könnte etwa folgenden Wortlaut haben:

Wir, die politischen Parteien in der Schweiz, setzen alles daran, die grundlegenden Werte der Schweiz, wie sie in der Bundesverfassung verankert sind, zu respektieren und zu stärken. Dies auch und vor allem in Zeiten der Globalisierung und der verstärkten Migration. In diesem Zusammenhang sind uns folgende Punkte besonders wichtig:


  • Wir sind uns gewiss, dass die Stärke des Volkes sich am Wohle der Schwachen misst. (Präambel BV). Wir bekämpfen deshalb mit aller Kraft die soziale Ungleichheit.
  • Wir verpflichten uns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art. 1.1). Das gilt auch für Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, oder der religiösen Überzeugung. (Art.1.2.). Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten.
  • Wer in Not gerät, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. (Art.12) Das gilt auch für Menschen auf der Flucht.
  • Jede Person hat das Recht, ihre Religion frei zu wählen, einer Religionsgemeinschaft beizutreten und allein oder in Gemeinschaft mit anderen ihre Religion auszuüben (Art15). Das gilt auch für Angehörige einer islamischen Religion.
  • Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. (Art.25). Das gilt auch für Eritreer, Iraker und Tamilen.
  •  Wir setzen uns dafür ein, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält; dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können; dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können; (Art.41). Das gilt auch für wenig qualifizierte Personen und Menschen mit fremdländischem Namen.
  • Diese Liste wird bei Gelegenheit fortgesetzt.

Wir werden in der laufenden Legislatur unsere Sozial- Wirtschafts- und Migrationsgesetzgebung überprüfen und alles daran setzen, diese grundlegenden Werte Realität werden zu lassen.


Wir alle freuen uns auf diese Charta!

Übrigens: Schau doch mal rein in den 7-Punkte-Plan zur Migration!   >>> KLICK!

4. Februar 2016

Big Foot bedroht unsere Grundwerte

Eine fast wahre Geschichte von Heinz Gilomen
In den letzten Jahrzehnten hat in unserem Land die Zahl der Menschen mit grossen Schuhnummern beträchtlich zugenommen. Das führt zu Problemen wie Dichtestress und übermässiger Nachfrage nach Wohnraum. Auch die Kriminalität muss effektiver bekämpft werden. Jetzt will eine Initiative Abhilfe schaffen.

Bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung gibt es immer mehr Menschen, welche Schuhnummern von über 43 tragen, wie das Bundesamt für Statistik mitteilt. Dies bleibt nicht ohne Folgen auf unser Zusammenleben. So meint etwa der frühere Skelettverwalter der Universität Zürich, der in seiner Freizeit auch als Alltagsforscher tätig ist: «Wenn ich am Morgen mit dem Bus fahre, stehen mir immer mehr Menschen mit ihren grossen Schuhnummern auf die Füsse. Dieser Dichtestress ist inakzeptabel! » Auch die Firma Schön und Partner, welche die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt beobachtet, ist besorgt: «Die grossen Schuhnummern benötigen auch immer mehr Wohnfläche, was zu starken Belastungen des Wohnungsmarktes vor allem in den Agglomerationen führt. »

Die Grosse Volkspartei (GVP) nimmt sich seit Jahren der Problematik an und will die schädlichsten Auswirkungen mit zahlreichen Volksinitiativen eindämmen. Mit der sogenannten Schnürsenkel-Initiative (auch Lacette-Initiative) erzielte sie einen ersten Erfolg. Dabei ging es um ein Verbot von farbigen Schnürsenkeln, deren teils leuchtende Farben als arrogantes Symbol einer Kultur interpretiert wurde, welches den schweizerischen Grundwerten diametral zuwiderläuft; schliesslich haben die tapferen Eidgenossen beim Rütlischwur und bei Morgarten auch keine farbigen Schnürsenkel getragen. Es folgte die Masseneinfuhr-Initiative, welche Kontingente bei der Einfuhr von grossen Schuhnummern verlangte. Dies gefährdet zwar die Abkommen mit der EU (die Bilateralen), das ist aber der GVP trotz gegenteiliger Aussagen im Vorfeld der Abstimmung völlig egal. Im Gegenteil. Und die Kriminalität wurde mit der Einziehungs-Initiative bekämpft, welche die automatische Beschlagnahmung der Schuhe bei Delinquenten mit grossen Schuhnummern verlangte.
Die anderen Parteien waren jeweils nicht erfreut über die Erfolge der GVP. Für die Mitte-Rechts-Parteien schossen jeweils die Vorstösse übers Ziel hinaus, aber «man muss halt die Sorgen der Bevölkerung schon ernst nehmen». Die Linksparteien zogen es vor, sich still zu verhalten, «um das Thema nicht noch anzuheizen». Und so kommt nun die nächste Initiative, die Durchsetzungs-Initiative zur Einziehungs-Initiative. Sie listet nun alle Delikte detailliert auf, bei denen die Schuhe bei grossen Schuhnummern automatisch eingezogen werden sollen. Darunter sind auch Delikte wie Raufhändel oder Verstösse gegen Bestimmungen bei der Sozialhilfe. Was fehlt, ist etwa der Steuerbetrug, der auch bei grossen Schuhnummern nicht betroffen sein soll (wir haben das früher Klassenjustiz genannt). Im Wiederholungsfalle sollen auch noch die Strümpfe eingezogen werden. Das widerspricht zwar den Menschenrechten. Aber die GVP hat vorgesorgt: Das Bundesgericht soll als letzte schweizerische Rekursinstanz abgeschafft werden und internationale Vereinbarungen – z.B. die Menschenrechtskonvention – sollen gemäss Initiative ihre Gültigkeit verlieren.

Zwar meinen auch hier zahlreiche Experten, diese Initiative sei rechtsstattlich bedenklich. Doch nach den Ereignissen von Köln (sogenannte Grossfüssler belästigten Frauen massiv) legt die Sonntagszeitung flugs Quotenberechnungen vor, die eine vielfach höhere Kriminalität beispielweise der Schuhnummern 44 als der Schuhnummern 30 belegen sollen. Und ein bekannter Biertisch-Kriminologe meint, der Anteil der höheren Schuhnummern an kriminellen Delikten sei «schon sehr bedeutend». Auch Sozial- und Ethno- Podologen weisen darauf hin, dass mit grossen Schuhnummern vielfach ein Macho-Männlichkeitsbild verbunden sei und die Träger auch von ihrer Herkunft her kulturelle Werte verfolgen, welche deliktisches Handeln unter Umständen begünstigen. Sie regen an, beim Kauf von Schuhnummern ab 42 jeweils ein Faltblatt abzugeben, auf dem klargemacht wird, dass die üblichen Gesetze auch für Grossfüssler gelten. 


Zwar gibt auch Einwände besonnener Personen, etwa, dass generell auch die grösseren Schuhnummern mit Kriminalität nichts am Hut haben und über 99% strafrechtlich nicht auffällig werden. Oder dass Schuhnummern 30 wohl eher für Kinder mit wenig deliktischer Energie geeignet seien, und dass in keiner Grossfuss-Kultur etwa Mord, Diebstahl oder Vergewaltigung geduldet oder gar begünstigt würden. Aber zu leise und zu spät. Die Abstimmungszeitung war bereits gedruckt. Und der Übervater der GVP, der als Milliardär gerne Anker-Bildli sammelt und sich gelegentlich eine Volksabstimmung kauft, meint: «Gerichte gehören sowieso abgeschafft; sie verfälschen nur den Volkswillen. Und in Streitfällen steht das Generalsekretariat der GVP zur Verfügung, um ein Urteil zu fällen. Das ist schneller und billiger als die heutige von der Classe politique erfundene Lösung.» Nur eine andere grosse Wochenend-Zeitung meint, dass die Vernunft noch eine Chance habe und eventuell ein Wunder geschehe.
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Natürlich ist diese Geschichte von A bis Z erfunden, auch wenn Ähnlichkeiten mit real ablaufenden Politik-Prozessen durchaus gewollt sind. Aber das Bundesamt für Statistik würde nie die Schuhgrösse von Personen erheben, ganz einfach, weil das gesellschaftlich nicht von Bedeutung ist. So wie etwa die Haarfarbe oder die Stellung der Ohren. Und aus denselben Gründen würden ja auch die Polizeibehörden die Schuhgrösse nicht in die Kriminalstatistik aufnehmen und die Medien würden sie kaum in ihren Meldungen bei Unfällen und Verbrechen erwähnen. 
Bleibt die Frage: Warum um Himmels willen wird denn die Nationalität erhoben, aufgeführt, erwähnt, die in vielen Fällen ja ebenfalls völlig irrelevant ist? Hier im Falle der Kriminalität die Fakten gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik:Im Jahre 2014 wurden in der Schweiz 79'069 Personen auf Grund des Strafgesetzbuches angezeigt, davon 37'487 SchweizerInnen und 23’604 in der Schweiz wohnhafte AusländerInnen. Zudem wurden noch 17'978 nicht wohnhafte AusländerInnen einer Straftat beschuldigt. Diese sind allerdings in unserem Zusammenhang nicht besonders interessant, da es ja logisch etwas grotesk ist, jemanden ausschaffen zu wollen, der gar nicht bleiben will. (Es ist ja auch etwas schwierig, jemanden aus einem Restaurant zu werfen, der gar nicht drin sitzt.)
Wenn wir das nun in Bezug zur gesamten Wohnbevölkerung setzen, so sind sowohl bei der schweizerischen als auch bei der ausländischen Wohnbevölkerung je rund 1% straffällig geworden; die Unterschiede bewegen sich im Promillebereich. Anders formuliert: Rund 99% sind strafrechtlich nicht auffällig, weder bei der schweizerischen noch bei der ausländischen Wohnbevölkerung. Kriminalität ist offensichtlich ein seltenes Ereignis. Kein Wunder, meint auch die schweizerische Kriminalprävention (2013) «Die Schweiz gehört … weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt, lassen Sie sich nicht von den teils erschreckenden Medienberichten verunsichern, die uns glauben machen, Kriminalität beherrsche den Alltag.». In der Tat ist das Risiko, bei einem Unfall in der Freizeit oder im Haushalt verletzt zu werden, etwa 150-mal grösser, als Opfer eines Raubes oder Entreiss-Diebstahls zu werden.
Straffälligkeit als seltenes Ereignis und kaum Unterschiede zwischen der schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung – da braucht es schon eine abenteuerliche Interpretationsphantasie, um kulturelle, religiöse oder nationale Wurzeln von Kriminalität feststellen zu wollen. Um das an einem Beispiel zu erläutern: Auch unter der Politprominenz gibt es hie und da einen Fall strafrechtlicher Verwicklung. Und kein Mensch käme auf die Idee, die Kultur oder Ideologie einzelner Parteien als kriminogen zu verdächtigen oder zukünftig gar zu verlangen, die Parteizugehörigkeit von Übeltätern sei systematisch zu erfassen, «um endlich transparent und offen über diese Probleme zu diskutieren».  
Der forensische Psychologe Jérôme Endrass weist darauf hin, dass kriminelles Verhalten durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt sei und vor allem persönliche Dispositionen eine wichtige Rolle spielen. Die eindimensionale Ursachenforschung bei kulturellen oder religiösen Faktoren seien deshalb nicht zielführend. Wie recht er hat!  
Aber hat die Vernunft am 28. Februar tatsächlich eine Chance?

21. April 2015

Recht auf Arbeit für 50+

Heinz Gilomen
Ältere Arbeitnehmende werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Das müssen wir ändern. Zu fordern ist ein Recht auf Arbeit ab 50+ und eine erweiterte Arbeitslosenversicherung. Finanziert werden soll das durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen.

Bundesrat Johann Schneider-Amman lädt am 27. April 2015 zu einer Nationalen Konferenz „ältere Arbeitnehmende“, ein. Es ist eine sogenannt geschlossene Konferenz, das heisst, es können nur Organisationen daran teilnehmen, die dem Departementschef Wirtschaft, Bildung und Forschung genehm sind. Ziel der Konferenz ist, dass „Arbeitnehmende auch nach Überschreiten des 50sten Altersjahres im Arbeitsmarkt integriert bleiben“, meint der Bundesrat.


Diskriminiert und bestraft. Korrekturen auf dem Arbeitsmarkt sind auch dringend nötig. Aus vorgeschobenen Spargründen oder anderen Vorbehalten werden ältere Arbeitnehmende zum Teil systematisch gemobbt, mit Lohnkürzungen konfrontiert oder direkt auf die Strasse gestellt. Obschon die Wissenschaft die vermeintlich geringere Leistungsfähigkeit Älterer schon längst als reine Vorurteile entlarvt hat (J.Wegge und F. Jungmann 2015), wird weiterhin eben mit dieser Begründung entlassen und rausgestellt. Die Entwicklung der Erwerbsquote, wie sie vom Bundesamt für Statistik und von der OECD dargestellt wird, spricht eine deutliche Sprache:  


Zwischen der Altersgruppe der 40-54 Jährigen und jener der 60-64 Jährigen sinkt die Erwerbsquote dramatisch: gegen 30% der Erwerbstätigen verschwinden aus dem Arbeitsmarkt. Die Betroffenen werden nicht etwa vom Faulenzer-Virus befallen oder haben in der Lotterie gewonnen. Sie landen vielmehr in der Langzeit-Arbeitslosigkeit, in der Invalidität (wo sie als Schein-Invalide beschimpft werden), in der Sozialhilfe (wo sie als Sozialschmarotzer unter Druck kommen) oder in der vorzeitigen Pensionierung. Dabei ist in diesen Zahlen noch nicht einmal die hohe Quote der (prekären) Selbständigen enthalten, die verzweifelt ihre eigene Firma gründen, dabei vielfach ihr erspartes Pensionskassengeld einsetzen und kaum je auf einen wirklich grünen Zweig kommen.

Die wichtigste Konsequenz solcher verfehlter Personalpolitik sind die daraus resultierenden substantiellen Rentenkürzungen. Die weit verbreitete Altersarmut wird unter anderem in dieser Lebensphase vorbereitet. Oder etwas plakativer gesagt: Die Opfer dieser Diskriminierungen belasten nicht nur die andreren Sozialwerke, sondern werden schliesslich auch noch selber bestraft. 


Die Situation ist besonders prekär für Migrantinnen und Migranten, für Frauen sowie für Menschen mit wenig nachobligatorischer Bildung, wobei sich diese Kategorien oft überschneiden. Wie immer sind es die Schwächsten dieser Gesellschaft, die benachteiligt werden. Die eigentlichen Verursacher, die Unternehmen, werden nicht zur Verantwortung gezogen.

Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Das müssen wir ändern. Wenn man uns schon ständig mit höherem Rentenalter droht, kehren wir doch einfach den Spiess um und fordern ein Recht auf Arbeit ab 50. Wer gegen seinen Willen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wird, hat beispielsweise Anrecht auf eine erweiterte Arbeitslosen-Entschädigung während mindestens 5 Jahren. Dabei werden auch die Pensionskassen-Beiträge im bisherigen Umfang weiter einbezahlt. Die älteren Arbeitnehmenden erhalten besondere Unterstützung bei der Stellensuche. Die Finanzierung dieser erweiterten Arbeitslosenversicherung erfolgt durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen. 


Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand:
  • ·    Es zieht jene Akteure zur Rechenschaft, die für die Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich sind – die Unternehmen – und stoppt die Bestrafung der Opfer.
  •    Es spricht die Sprache, welche die Unternehmen auch verstehen: die ökonomische. Wer ältere Arbeitnehmende diskriminiert, muss bezahlen.
  • ·   Das Modell ist einfach verständlich und praktisch ohne Mehraufwand realisierbar. Abgerechnet wird parallel zur AHV-Abrechnung der Betriebe und die erweiterte Versicherung wird durch die ALV betrieben. Es braucht keine Klagen oder Prozesse, keine Inspektoren und keine Mehr-Bürokratie. 
  • ·      Die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen wird weniger beschränkt als bei anderen Schutzmechanismen. Wird ein älterer Arbeitnehmender als ungeeignet für die Weiterbeschäftigung beurteilt, kann er (oder sie) ohne weiteres entlassen werden. Für die Unternehmen bleibt das ohne Folgen, wenn es erneut eine/n über 50-Jährigen anstellt. Aber auch den Arbeitnehmenden gibt es zusätzliche Freiheiten. Sie können z.B. neue Verträge, durch die sie schlechter gestellt werden, ablehnen, da ihr Arbeitslosenschutz verstärkt wird.
  • ·        Der Arbeitsmarkt für die die älteren Arbeitnehmenden entspannt sich, weil die Unternehmen nun ein Interesse an der Beschäftigung Älterer haben.
  • ·   Der verstärkte Schutz der Arbeitnehmenden funktioniert, ohne dass die öffentlichen Finanzen zusätzlich belastet werden. Im Gegenteil: Die übrigen Sozialwerke, insbesondere die IV und die Sozialhilfe, später auch die ALV werden entlastet.
  • ·  Ein wichtiger Faktor der Altersarmut wird eliminiert, da die mit den Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Rentenkürzungen gestoppt werden.
  • ·  Ältere Arbeitnehmende werden nun auch unterstützt bei der Weiterbildung, da Unternehmen mit der Einführung des Rechts auf Arbeit auch ein Interesse an gut ausgebildeten 50+ Mitarbeitenden haben.

Kurz, das Modell des Rechts auf Arbeit ist einfach, wirksam und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft. Es muss jetzt nur noch möglichst schnell umgesetzt werden. Herr Bundesrat, Sie sind am Ball!



1. April 2015

Oh Schreck! Die AHV geht pleite. – Oder doch nicht?

Heinz Gilomen

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 1. April 2015 erschienen. Im eSPress   wurde am 2. April 2015 eine etwas gekürzte Version veröffentlicht.  ]
Die AHV-Ausgaben waren 2014 höher als die eingenommenen Beiträge. Sozialabbauer und Katastrophen-Szenaristen sehen darin cool den Anfang vom Ende. Dabei sollte die AHV doch schon längst pleite sein.

Rote oder schwarze Zahlen? Erstmals seit langem schrieb das sogenannte Umlageergebnis der AHV im letzten Jahr wieder rote Zahlen. Das heisst, die Einnahmen aus den Beiträgen waren tiefer als die Ausgaben. Allerdings war das Ergebnis aus dem angelegten Vermögen erneut hervorragend, wurde doch eine Gesamtrendite von 6.7% erzielt. [Vielleicht sollten die Pensionskassen einmal bei der AHV in die Schule gehen. Sie arbeiten ja immer noch mit einem Mindestzinssatz von 1.75% - aber das ist eine andere Geschichte… ]. Mit diesem Anlageergebnis konnte die AHV also einen Gewinn von 1.7 Milliarden erzielen und das Kapital auf rund 45 Milliarden erhöhen.

Natürlich kommt das Umlageergebnis den Sozialabbauern entgegen. Zufälligerweise (?) wurde es ja auch am Tag publiziert, an dem die ständerätliche Sozialkommission das Paket Vorsorge 2020 diskutierte.

Der Arbeitgeberverband nimmt den Steilpass gerne entgegen und fühlt sich in seiner Forderung nach Erhöhung des Rentenalters – jetzt rasch für die Frauen, später dann allgemein via Automatismus – bestätigt und fordert zudem eine schnelle Senkung des Umwandlungssatzes. 

Der verflixte Altersquotient. Der sogenannte Altersquotient ist die Grundlage aller Schreckensszenarien. Man findet ihn auch in der bundesrätlichen Botschaft zur Vorsorge 2020. Er stellt das Verhältnis zwischen der Altersgruppe der über 65-Jährigen („Alte“) zu jener der 20-64-Jährigen („Aktive“) dar. Im Jahre 1900 kam ein Rentner auf 10 Aktive, im Jahre 2000 waren es bereits 2.5 und im Jahre 2030 sollen es vier Rentner auf 10 Aktive sein. 



Nun bestreitet ja niemand ernsthaft, dass die Zahl der älteren Leute zunimmt. Aber mit dem Altersquotienten wird vorgespiegelt, dass die Erwerbstätigen („Aktive“) immer mehr (alte) Personen unterhalten müssten, welche keine wirtschaftlich zählbare Leistung erbringen, sondern gewissermassen nur auf der faulen Haut liegen. Und dass damit die AHV-Finanzen in eine Schieflage gerieten, was auf die Dauer nicht gut gehen könne.
 
Nun weiss allerdings jede Familienmutter, dass nicht die Zusammensetzung der Generationen im Haushalt wichtig ist, sondern die Anzahl Mäuler, die gestopft werden müssen und allenfalls, wie viele davon Geld nach Hause bringen. Also wenn schon demografische Strukturen  und Zahlenverhältnisse wichtig sind, dann halt die Zahl der Erwerbstätigen einerseits und die Zahl der Nichterwerbstätigen andererseits.

Wenn wir das jetzt auf die Schweiz umlegen, dann sieht das so aus:


Offensichtlich macht die Rentnerpopulation nur rund einen Drittel der „zu unterhaltenden“ Nicht-erwerbstätigen aus. Die grosse Mehrheit ist vielmehr im Alter von unter 65 Jahren, es sind Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene in Ausbildung, Erwerbslose, Hausmänner und Hausfrauen, die unbezahlter Arbeit nachgehen, etc. Und der Anteil der Nichterwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung ist in den letzten 40 Jahren sogar leicht gesunken, obschon sich die Zahl der über 65 Jährigen etwa verdoppelt hat. Die „Belastung“ der Erwerbstätigen hat somit eher abgenommen. Der Altersquotient scheitert somit bereits an dieser demografischen Frage.

Von Pleitegeier keine Spur. Und bei den Auswirkungen auf die Finanzen ist es noch schlimmer. Obschon die Bevölkerungsgruppe 65+ seit 20 Jahren um 45% gestiegen ist, hat das Kapital der AHV nicht etwa abgenommen, sondern ist von rund 18 Mia im Jahre 1990 auf jetzt rund 45 Mia gestiegen. Seit dem Jahr 2000 waren alle Rechnungsabschlüsse positiv. 


Die Aussagekraft des Altersquotienten tendiert somit gegen Null und es erstaunt nicht, dass die Szenarien, die auf seiner Grundlage erstellt werden, jeweils in die Irre führen. Der Sozialhistoriker Matthieu Leimgruber weist denn auch darauf hin, dass die Szenarien des Bundes bereits 1997 die Pleite für die AHV im Jahre 2010 vorausgesagt haben. In der Realität konnte jedoch in diesem Jahr das Kapital dank des positiven Rechnungsabschlusses um rund 2 Mia auf 44 Mia erhöht werden. Matthieu Leimgruber meint denn auch: « Ce type d’argumentation démographique catastrophiste sert à cadrer la discussion et à présenter les coupes dans les prestations comme inéluctables. »
Altersarmut bekämpfen! Dem ist nicht mehr viel beizufügen. Ausser, dass die Finanzierung der AHV wesentlich über die Löhne erfolgt. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Verteilung des erarbeiteten Mehrwertes sind somit die entscheidenden Faktoren, zu denen wir Sorge tragen müssen. Und die im Projekt Altersvorsorge 2020 vorgesehenen zusätzlichen Einnahmen über die Mehrwertsteuer sind sicher auch sinnvoll. Schliesslich gibt es noch ein paar wichtige Probleme zu lösen, wie zum Beispiel die verbreitete Altersarmut. Allerdings könnten wir uns sozialere Varianten der Finanzierung als die Mehrwertsteuer vorstellen, und die erpresserische Verknüpfung z.B. mit dem Frauen-Rentenalter lehnen wir klar ab. 

3. Dezember 2014

Altersarmut - ein Skandal für die reiche Schweiz!

Von Heinz Gilomen

[Dieser Text ist auch im Seniorweb am 2. Dezember 2014 erschienen]

Altersarmut ist weit verbreitet in der reichen Schweiz. Ein Skandal! Die Vorsorge 2020 würde eigentlich Gelegenheit bieten, diese Situation entschieden zu bekämpfen.

Altersarmut in der reichen Schweiz. Wenn wir von Armut in der Schweiz sprechen, geht es in den meisten Fällen nicht mehr um Hungertod oder Obdachlosigkeit. Aber es geht um eine Zweiklassengesellschaft, in der ein Teil sich nicht oder nur mit Mühe am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann.  Es geht darum, sich keine Ferien zu leisten und nur mit Mühe hin und wieder einen Ausflug mit dem Zug unternehmen zu können. Darum, sich möglicherweise keinen Computer kaufen zu können, obschon dieser gerade für ältere Menschen ein wichtiges Kommunikations- und Erfahrungsmittel darstellt. Es geht darum, keine Reserven für unvorhergesehene Ausgaben, etwa im Gesundheitsbereich zu besitzen, kein Geld für Bücher und Zeitschriften, für Theater-, Restaurant-  oder Kinobesuch zu haben. Der Club vom 15.Oktober 2014 im Schweizer Fernsehen hat hier einige treffende Beispiele vorgelegt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) bezeichnet denn auch jene Personen als „armutsgefährdet“, die „ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses“ ausgesetzt sind.


Rund 1.2 Mio Menschen in der Schweiz sind gemäss BFS armutsgefährdet oder leben in Armut. Davon sind etwa 340‘000 Personen 65 Jahre oder älter. Damit lebt in dieser Altersgruppe jede(r) vierte (26.8%) in Armut oder Armutsgefährdung. Bei Alleinstehenden über 64 Jahre ist es sogar jede dritte Person, die in dieser Situation lebt. 



Diese weit verbreitete Altersarmut ist inakzeptabel und stellt das prioritäre Problem der zukünftigen Vorsorge-Politik dar. Es wäre deshalb zu erwarten, dass die bundesrätliche Strategie der Vorsorge 2020 explizit die Problematik der zahlreichen tiefen Renten anspricht und entscheidende Gegenmassnahmen trifft. Dies ist aber nicht der Fall. Einmal mehr wird das Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise nicht umgesetzt. Und die Renten von Arbeitnehmenden im Tieflohnsektor, von Teilzeit Arbeitenden oder von Familien Betreuenden bleiben völlig ungenügend. Treffend ist denn auch der Titel des erwähnten TV-Clubs „Altersarmut ist weiblich“.

Renten erhöhen und Rentenalter senken! Mittelfristig   lässt sich die Altersarmut wohl nur über einen substantiellen Ausbau der AHV sowie eine Konsolidierung und Weiterentwicklung der Ergänzungsleistungen bekämpfen. Dies ist übrigens auch eine Forderung der SP60+, die sich als politische Stimme der älteren Generationen versteht.

Altersarmut fällt jedoch nicht einfach vom Himmel, wenn man 64 oder 65 Jahre alt wird. Die Ursachen sind vielmehr im vorhergehenden Erwerbsleben zu suchen, wo denn auch der Hebel für eine nachhaltige Sanierung anzusetzen ist. Tieflöhne, unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit (vor allem bei Frauen), und vorzeitiges Hinausdrängen aus dem Arbeitsmarkt (mit Rentenkürzungen) sind die wesentlichsten Faktoren für die äusserst bescheidene Einkommenslage im Alter. Und solange ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden, ist auch jede Rentenerhöhung  nicht nur kontraproduktiv, sondern unlogisch. Sie führen nur zu einer Erweiterung der Altersarmut und zur Belastung der anderen Sozialwerke. Sinnvoll ist deshalb vielmehr eine Senkung des Rentenalters.

Unsinnige Demografie. Können wir das bezahlen? „NEIN“ lautet die Botschaft jener Politiker, welche mit ihren demografischen Horrorszenarien rumwedeln, die zeigen sollen, dass wir uns die vielen langlebigen Alten gar nicht leisten können. Das ist natürlich Unsinn. Wichtig ist ja nicht das zahlenmässige Verhältnis zwischen Jung und Alt, sondern die Relation zwischen Wirtschaftsleistung und jenen Gruppen, die ökonomisch abhängig sind. Also neben den Rentnern auch die Kinder und Jugendlichen, die Invaliden, die Nichterwerbstätigen, etc. Das weiss jede Familienmutter und jeder Familienvater.

Und hier sind die Indikatoren im grünen Bereich, und sie werden es auch bleiben, wenn wir uns nicht selber wirtschaftlich ein Bein stellen (Ecopop und Ähnliches  lassen grüssen) oder in der Verteilungsfrage Verhältnisse wie im Manchesterkapitalismus des 19. Jahrhunderts anstreben. Das Umfeld ist somit günstig, um die dringendsten Lücken und Mängel im heutigen System der Altersvorsorge zu schliessen. Wir müssen es nur wollen. 

25. August 2014

Tante-Emma-Aufsicht bei den Krankenkassen

Die obligatorische Krankenversicherung ist ein Markt von über 25 Milliarden Franken, welcher von den Prämienzahlern finanziert wird. Die öffentliche Aufsicht über dieses gesellschaftlich bedeutende Werk entspricht jedoch einem Tante-Emma-Laden. Der Bundesrat hat dies erkannt. Die Krankenkassen-Lobby verzögert und verwässert jedoch die entsprechende Gesetzgebung seit Jahren. Da hilft nur noch die Öffentliche Krankenkasse, welche am 28. September zur Abstimmung kommt.

Die obligatorische Krankenversicherung ist eine zentrale soziale Errungenschaft nicht nur für die ältere Bevölkerung, sondern für alle Menschen. Institutionell hat sie zu einer unübersichtlichen Vielzahl von Versicherern geführt, welche - privat organisiert - am gewaltigen Markt teilhaben. Natürlich erwarten wir, dass diese Kassenvielfalt nach modernen Grundsätzen geführt und durch eine effiziente Aufsicht kontrolliert wird. Nur so können wir vertrauen, dass unsere Prämien zielgerichtet und wirksam verwendet werden.

Dieses Vertrauen ist jedoch nicht gerechtfertigt. Offensichtlich entsprechen Kontrolle und Aufsicht des Riesenmarktes denjenigen eines Tante-Emma-Ladens. Dem Bund fehlen schlicht die Instrumente, um wirksam handeln und notfalls eingreifen zu können. Folgen davon sind etwa die zu viel bezahlten Prämien und die mühsame Suche nach Lösungen, um diese zurück zu bezahlen. Der Bundesrat hat deshalb bereits 2012 ein Gesetz vorgeschlagen, das Abhilfe schaffen soll. Doch offensichtlich passt der chaotische Zustand den Krankenkassen. Ihre Lobby verhindert im Parlament erfolgreich seit Jahren ein griffiges Aufsichtsgesetz*.

Die marktwirtschaftliche Organisation des Krankenkassenwesens ist zweifellos ein interessantes Experiment. Wir nehmen heute zur Kenntnis, dass es gescheitert ist. Zum Glück steht am 28. September mit der Öffentlichen Krankenkasse eine Alternative zur Verfügung, welche eine transparente und effiziente Verwendung unserer Prämien sicherstellt. Die wirksame Kontrolle und Aufsicht wird dabei mitgeliefert.

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*Der oben stehende Text wurde im Juni 2014 verfasst. Inzwischen hat die zuständige nationalrätliche Kommission – wohl unter dem Druck der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse – die Vorlage doch noch bereinigt und dabei einige substantielle Zugeständnisse gemacht. Abzuwarten bleiben allerdings die Entscheide des Parlaments in der Septembersession 2014.