MANIFEST DER UNNÜTZEN ALTEN

24. Dezember 2020

Anständige Renten – Realpolitik pur!

 Heinz Gilomen


0.     Ausgangslage

Vorsorge mit Problemen. Das Vorsorgesystem in der Schweiz steht vor Problemen – um nicht von «Krise» zu sprechen. In der AHV habe die Buchhalter das Zepter übernommen und versuchen, mit Mikro-Korrekturen die demographisch bedingten schrägen Finanzen ins Lot zu bringen. Die zweite Säule gleicht einem Casino, der Börsen-Spielplatz funktioniert nicht mehr wie erhofft, die Renten sind im Sinkflug, und auch hier sät die demographische Entwicklung Panik. Und wer verfassungskonform anständige Renten fordert, wird als realitätsfremder Träumer etikettiert (im besten Fall) oder als verbohrter Marxist beschimpft.

Realpolitik gefragt. Es ist deshalb an der Zeit, ein Vorsorgemodell zu entwickeln, das den Anforderungen der Realpolitik genügt, problem- und lösungsorientiert ist, pragmatisch vorgeht und dabei für das Wohlergehen der Wirtschaft sorgt.  Damit soll prioritär eine Antwort auf die wirklichen Probleme und Sorgen der betroffenen Leute – der heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern – gegeben werden.  

Das folgende Frage- und Antwort-Spiel skizziert dieses Modell:

1.    Was ist eigentlich das Problem? (problemorientiert!)

Armut und Prekarität. Das Hauptproblem in der reichen Schweiz ist nicht die Finanzierung der Vorsorge, sondern die prekäre finanzielle Lage, in der sich eine grosse Zahl von Rentnerinnen und Rentnern befinden. Gemäss dem Bundesamt für Statistik lebt jede 5. Person im Alter von über 65 Jahre in Armut oder ist armutsgefährdet. Das sind immerhin mehr als 300'000 Personen. Und die OECD weist für die Schweiz eine der höchsten Quoten an Altersarmut aus. Altersarmut in der Schweiz – eine Schande!


2.    Ist es auch ein politisches Problem? (politikorientiert!)

Verfassungskonforme Renten! Ja, es ist ein dringliches politisches Problem. Die Bundesverfassung schreibt zur AHV vor: «Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.». Und zwar finden wir diese Bestimmung nicht etwa in den mehr oder weniger unverbindlichen Sozialzielen, sondern im verpflichtenden Teil in Artikel 112. Mit Sicherheit erfüllt die AHV diese Forderung nicht. Ebenso wenig wie für viele Leute die berufliche Vorsorge, welche nach Artikel 113 die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung» ermöglichen sollte.

Regierung und Parlament wären deshalb verpflichtet, ein Vorsorgesystem zu realisieren, welches den Verfassungsauftrag erfüllt. Oder anders formuliert, Bundesrat und eidgenössische Räte verhalten sich krass verfassungswidrig. Und das ist der eigentliche Skandal – dass dieser Zustand offensichtlich von den politischen Akteuren einfach akzeptiert wird.  

3.    Ist es schwierig, das Problem zu lösen? (lösungsorientiert!)

Renten rauf! Nein, im Gegenteil. Im Vergleich zu komplexeren Problemfeldern wie etwa dem Klimawandel oder dem Gesundheitssystem, wo viele Faktoren in gegenseitiger Abhängigkeit ineinandergreifen, ist die Problemlösung bei der Vorsorge sehr einfach. Wir müssen einfach die Renten auf ein anständiges Niveau heben, das es den Leuten erlaubt, auch im Alter in Würde zu leben.

4.    Wir hoch ist denn so eine «anständige Rente»? (pragmatisch!)

Ergänzungsleistungen als Bezugspunkt. Da hilft uns wieder die Bundesverfassung. Sie beauftragt Bund und Kantone, jenen Personen Ergänzungsleistungen auszurichten, «deren Existenzbedarf durch die AHV nicht gedeckt ist». Und das Bundesamt für Sozialversicherungen meint: «Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Grundbedürfnisse zu decken, übernehmen die EL die Differenz». (Das sollte zwar gemäss Artikel 112 der Bundesverfassung nicht passieren, aber trotz «Tschudi-Tempo» in den 60er Jahren sind wir halt noch nicht soweit.)

Wenn also der Existenzbedarf notfalls durch die Ergänzungsleistungen gedeckt wird, so können wir die Leistungshöhe der EL als groben Orientierungspunkt für die Höhe einer verfassungskonform existenzsichernden AHV-Rente nehmen. In der aktuellen Fassung machen Grundbedarf, Mietzinsbeiträge und Krankenkassenprämien rund 3'500 Franken monatlich aus. Dazu kommen noch Vergütungen von krankheits- und behinderungsbedingten Kosten. 

Als pragmatisch sinnvolle Höhe einer verfassungskonformen AHV-Rente («anständige Rente») könne wir also die Grössenordnung von 4'000.- Franken ins Auge fassen.

5.    Wie soll das finanziert werden? (realistisch!)

Verlagerung von der 2. in die 1. Säule! Ausgangspunkt ist die Lage der zweiten Säule. Ohne in Einzelheiten zu gehen, können wir von eher trüben Aussichten sprechen. So meint etwa ein Anlagespezialist in der Zeitung LeTemps, in den nächsten 5 Jahren würden die Renten von AHV und 2. Säule auf etwa 45% des letzten Lohnes sinken. Dabei werden doch im Durchschnitt 12.5% des Lohnes für die zweite Säule abgezogen.

Sinnvollerweise verlagern wir die Beiträge – wenigstens teilweise – von der 2. Säule in die AHV. Das ist effizienter und auch sozial gerechter. Anstatt wie heute 8.7% in die AHV und durchschnittlich 12.5% in die 2. Säule einzubezahlen, sind die Beiträge in die AHV beispielsweise auf 16% rund zu verdoppeln und die Beiträge in die 2. Säule entsprechend zu reduzieren. Die Gesamtbelastung von rund 21% bleibt unverändert. Damit werden die Einnahmen der AHV beträchtlich gesteigert, da ja gleichzeitig der Bundesanteil bei 20% der Ausgaben bleibt.

6.    Gibt es zusätzliche Finanzierungen? (logisch!)

Gewinne werden AHV-pflichtig! Ja. Als zweite Hauptquelle für die Finanzierung bieten sich die unternehmerischen Gewinnausschüttungen an, die AHV-pflichtig werden sollen. Unternehmen generieren sowohl Arbeitseinkommen in der Form von Löhnen als auch Kapitaleinkommen in der Form von Gewinnausschüttungen. Es deshalb nur logisch, dass beide Einkommensarten gleich an die Finanzierung eines wirksamen Vorsorgesystems beitragen. Sie sind ja auch teilweise austauschbar.  

Gemäss der Statistik der Eidg. Steuerverwaltung belief sich die Summe steuerbarer Gewinne im Jahr 2016 auf rund 390 Milliarden Franken. Mit der Beitragspflicht verbessern sich somit die AHV-Finanzen ebenfalls beträchtlich. Gleichzeitig sollen auch die bisherigen sekundären Finanzierungsquellen beibehalten werden, etwa der Bundesbeitrag oder das sogenannte Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV.

7.    Wie stark werden Arbeitgebende und Arbeitnehmende damit belastet? 
(unternehmensfreundlich!)

Es gibt keine Mehrbelastung. Dies im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag BVG21, der eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5% vorsieht. Wie erwähnt, bleibt die Gesamtbelastung durch Lohnabzüge grundsätzlich gleich, sowohl für Arbeitnehmende als auch für Unternehmen. Einzig die kleinen Löhne, die gegenwärtig nicht BVG-pflichtig sind würden durch die höheren AHV-Abgaben etwas höher belastet. Aber hier können Lösungen im Rahmen des Detailkonzeptes gefunden werden. [1]

Auch für die Bevölkerung gibt es keine Mehrbelastung. Dies im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag AHV21, bei dem die Mehrwertsteuer um 0.7% erhöht und damit die kleinen Einkommen zusätzlich belastet würden. 

8.    Geht dabei die Wirtschaft generell zugrunde? (wirtschaftsfreundlich!)

Kaufkraft stärken! Soziale Massnahmen werden häufig bekämpft, weil sie angeblich schädlich für die Wirtschaft sind. Hier ist das Gegenteil der Fall. Ohne dass die Wirtschaft stärker belastet wird (siehe Punkt 7), werden kleine Einkommen erhöht und damit die Kaufkraft dort gestärkt, wo sie direkt in wirtschaftliche Nachfrage umgesetzt wird. In Coronazeiten eine hoch willkommene ökonomische Unterstützung.

9.    Wie lange geht es, bis so etwas realisiert werden kann? (zeitgerecht!)

Rasche Umsetzung! Das kann sehr rasch gehen. Wenn einmal der politische Entscheid gefällt ist, kann das praktisch unmittelbar umgesetzt werden. Es gibt ja nichts «anzusparen» wie bei der 2. Säule. Im Umlageverfahren der AHV können die höheren Renten ausbezahlt werden, sobald die Beiträge hereinkommen. Und da das bisher kumulierte BVG-Guthaben nicht angetastet werden soll, braucht es auch keine komplizierten Übergangsmechanismen.  

10. Ist das in den aktuellen politischen Verhältnissen realisierbar? 
(realpolitisch!)

Realpolitisch machbar! Natürlich gibt es immer wieder politische Kreise, für die Politik vor allem Sozialabbau bedeutet. Deren Einfluss kann man mit guten Visionen und Projekten spätestens bei den nächsten Wahlen zurückbinden. Aber ein funktionierendes Vorsorgesystem, das gleichzeitig auch noch wirtschaftsfreundlich ist und Lösungsbeiträge für allgemeine gesellschaftliche Probleme bereitstellt, dürfte auch bis weit in die Mitte auf Zustimmung stossen.
 

FAZIT

Mit dem realpolitischen Modell werden verschiedene gesellschaftliche Probleme gelöst oder in ihrer Bedeutung reduziert:

a.     Armut und Prekarität im Alter verschwinden weitgehend und auf relativ einfache Weise.

b.     Die ökonomische Situation von Personen (vor allem Frauen), die im aktiven Leben vorwiegend unbezahlte (Care-) Arbeit leisten oder in Niedriglohnbereichen tätig sind, wird wenigstens im Rentenalter klar verbessert.  

c.     Die Milliardenbeträge, die jährlich der Realwirtschaft durch die 2. Säule entzogen werden, gehen zurück, stärken die Kaufkraft der kleinen Einkommen sowie die Nachfrage und beleben so die Ökonomie.

d.     Das Vorsorgesystem wird für alle Bürgerinnen und Bürger wieder verständlich und weitgehend berechenbar. Das Vertrauen in die Politik steigt auch bei den jüngeren Generationen.

[1] So könnten beispielsweise kleine Löhne beim bisherigen AHV-Satz bleiben. Damit würde das geltende System, wo alle prozentual gleichviel einzahlen, höhere Einkommen aber schliesslich bis doppelt so hohe Renten erhalten, umgekehrt: Hohe Saläre würden auch prozentual etwas mehr bezahlen, alle würden aber die gleiche AHV-Rente erhalten. Damit würde der soziale Aspekt der AHV noch etwas akzentuiert.  

20. September 2020

Auch Renten gefährdet!! Lehnen wir die Kündigungsinitiative der SVP klar ab!

Heinz Gilomen

 [Dieser Text wurde mit leichten Modifikationen am 7. September 2020 auch im eSPress veröffentlicht]


Die Kündigungsinitiative der SVP gefährdet nicht nur Löhne und Arbeitsplätze, sie bringt auch die Altersrenten sowie den Gesundheits- und Pflegebereich in Gefahr. Die SP60+ empfiehlt deshalb ihre klare Ablehnung.


Der Schweiz geht es gut. Warum? Im Blog des Schweizerischen Wissenschaftsrates meint Susan M. Gasser: «Es ist ihre Offenheit … Für ein Land im Herzen Europas – ein Land fast ohne natürliche Ressourcen – gibt es keinen anderen Weg, um zu überleben, geschweige denn, um zu gedeihen. Und gerade durch ihre Offenheit hat die Schweiz ihre schweizerischen Eigenheiten gefestigt.»

Die SVP will nun mit ihrer Kündigungsinitiative – sie nennt sie verharmlosend «Begrenzungsinitiative» – diese ureigensten schweizerischen Trümpfe abschwächen, bzw. sabotieren. Dies ist jedoch nicht nur für unsere Wirtschaft gefährlich, sondern auch für unser Zusammenleben, für unser Gesundheitssystem, für unsere Renten. Wir lassen uns aber nicht abschotten und einsperren!


Renten in Gefahr!

Die Initiative gefährdet die wichtigste Säule der Altersvorsorge – die AHV. Gegenwärtig finanzieren ausländische Arbeitnehmende fast einen Drittel der Lohnbeiträge. Sie beziehen jedoch nur rund 18% der AHV-Rentenleistungen. >>>Link. Dies liegt vor allem an ihrer kürzeren Beitragszeit. Es beziehen nur 7% von ihnen eine Vollrente. Ausländische Staatsangehörige insbesondere aus den EU/EFTA-Staaten tragen somit massgeblich zur sicheren Finanzierung der AHV bei. Wer die Migration behindert, bringt die AHV-Finanzen in Gefahr.


Gute Pflege wird aufs Spiel gesetzt!

Aktuell wird der Personalbedarf im Pflegebereich nur zu rund 50% durch schweizerische Ausbildungen gedeckt. Deshalb brauchen wir Immigration, um für eine gute Pflege in Spitälern sowie in Alters- und Pflegeheimen zu sorgen. Im Höhepunkt der Coronakrise wäre das Gesundheitssystem zusammengebrochen, wenn die Nachbarländer ihre Grenzen für ausreisendes Pflegepersonal geschlossen hätten. Mit der demografischen Alterung benötigen wir in Zukunft noch mehr Pflegekräfte. >>>Link.  Weisen wir also diesen Sabotage-Versuch zurück!


Löhne kommen unter Druck!

Im Moment ist bei den Löhnen die Schweiz im internationalen Vergleich recht gut aufgestellt. Dabei spielen die flankierenden Massnahmen eine besondere Rolle. Sie bestimmen, dass auch ausländische Arbeitskräfte nach den in der Schweiz üblichen Arbeitsbedingungen entlöhnt werden und haben dadurch trotz Immigration Lohndumping verhindert.

Bei der Kündigung der Personenfreizügigkeit würde dieser Lohnschutz aufgehoben und die Löhne auch der schweizerischen Arbeitnehmenden kämen unter Druck. Genau das will die SVP: «Nach Annahme der Initiative müssen die flankierenden Massnahmen rückgängig gemacht werden» sagt der Fraktionschef Thomas Aeschi. Da sagen wir Nein danke, wir brauchen kein Lohndumping! 


Riskantes Spiel für (ältere) Arbeitnehmende!

Die bilateralen Abkommen mit der EU sorgen für geregelte Beziehungen und für Erleichterungen beim wirtschaftlichen Austausch. Auf Grund von Corona erleben wir gerade einen dramatischen Einbruch der schweizerischen Wirtschaft. In dieser Situation die engen Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner aufs Spiel zu setzen, ist grobfahrlässig. Für viele Arbeitsplätze in krisengeschüttelten Branchen bedeutet das sogar den Todesstoss. Krisenhafte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt – da bezahlen immer die Arbeitnehmenden die Rechnung. Und für die 50plus fällt sie oft gesalzen aus!

Also: Ein wuchtiges NEIN zur SVP- Kündigungsinitiative!

23. April 2018

Die vergessene Altersarmut

Heinz Gilomen

[Dieser Text wurde am 23. April 2018 auch im eSPress veröffentlicht]


Das Nationale Programm gegen Armut endet 2018 nach fünf Jahren. Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz. Allerdings wurde die Altersarmut komplett vergessen, obschon sie eine der höchsten Quoten aufweist. Umso störender ist es, dass der Bundesrat nun sein Engagement massiv zurückfährt.

Der Bundesrat hat den Schlussbericht zum Nationalen Programm gegen Armut verabschiedet. Er zieht eine positive Bilanz und kommt zum Schluss, dass sich das Programm bewährt hat. Zwar stellt er bei der Armutsquote eine «leicht steigende Tendenz» fest und beurteilt den Problemdruck weiterhin als hoch. Doch immerhin wurden die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Akteuren verbessert und «die fachlichen Diskussionen intensiviert».

Wo bleibt die Altersarmut?

Wer im Schlussbericht die Problematik der Altersarmut sucht, wird leider (einmal mehr) vom Bundesrat enttäuscht. Der Begriff wird nur erwähnt, um darauf hinzuweisen, dass Armut im Alter eben kein Thema des Programmes sei. Obschon eigentlich ältere Personen eine markant höhere Armutsquote aufweisen als die übrigen Altersgruppen. So weist das Bundesamt für Statistik für Personen über 65 eine Armutsquote von 14.7% aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert bei nur 7.5%. Bei der Armutsgefährdungsquote, die für internationale Vergleiche wichtig ist, beträgt der Prozentsatz bei Rentnerinnen und Rentnern sogar über 20%.

Jede fünfte Person im Alter von über 65 Jahren in der Schweiz lebt also in Armut oder ist armutsgefährdet. Wohlverstanden trotz Ergänzungsleistungen. Im internationalen Vergleich ist das sehr hoch und die Schweiz rangiert bei der OECD bei den Ländern mit den höchsten Quoten der Altersarmut. Das ist eigentlich eine Schande in der reichen Schweiz, die eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen hat und eine der höchsten Wirtschaftsleistungen der Welt aufweist.


Kein Geld, keine Hoffnung, keine Ideen.

Aber natürlich heisst das Programm ja im vollständigen Titel «Prävention und Bekämpfung von Armut», und da ist für ältere Leute beim Bundesrat wohl schon Hopfen und Malz verloren. Oder es ist ihm schlicht nichts an Handlungsoptionen eingefallen. Und damit das auch in Zukunft so bleibt, werden die verfügbaren Mittel ja auch gleich von 9 Millionen (2014-2018) auf 2.5 Millionen für die nächsten 5 Jahre zurückgebunden. Das passt dann auch gut in die rechtsbürgerliche Abbau-Strategie der nationalen Politik, die wir auch bei der Reform der Ergänzungsleistungen oder bei der Neuauflage der Altersvorsorge feststellen.

Aber wir werden uns zu wehren wissen!

11. Juni 2017

Charta-Zeit
Heinz Gilomen

[Dieser Text wurde in leicht modifizierter Form am 9. Juni 2017 auch im eSPress veröffentlicht]


Erwartungen.

Montassar BenMrad ist Präsident Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS). Er verurteilt in der Samstagsrundschau vom 27. Mai 2017das Attentat von Manchester. Und kündigt zudem eine Charta an, in der sich die Muslime in der Schweiz verpflichten, Gesetze und Verfassung zu respektieren. Einen Schritt, den die albanischen Muslime bereits hinter sich haben: Die Vereinigung albanischer Imame hat zusammen mit der Gemeinschafft muslimischer Albaner bereits am 20. März 2017 eine solche Charta verabschiedet.

Und das wird von ihnen ja auch erwartet. Und nicht nur von ihnen. So fordert der CVP-Präsident Gerhard Pfister auch von der SP ultimativ, dass sie islamistische Attentate verurteile und mithelfe, darüber zu sprechen, «wie wir unsere Werte verteidigen können – auch in der Schweiz.»

Eine gute Idee, finde ich, solche Erwartungen. So dürfen wir bald auch von den Schützenvereinen erwarten, dass sie sich jeweils von Tötungsdelikten mit Schusswaffen distanzieren und darauf hinweisen, dass nicht alle Waffenträger potentielle Mörder seien. Und der schweizerische Nutzfahrzeugverband sollte jeweils in Erinnerung rufen, dass Attentate mit Lastwagen nicht mit seiner - dem Rechtssystem verpflichteten - Verbandspolitik vereinbar seien. Und die Waffenfabrik RUAG könnte präzisieren, dass sie zwar auch todbringendes Werkzeug produziere, aber die «Mutter aller Bomben» nicht aus ihrem Hause stamme. Usw.

Eine Charta der schweizerischen Politik

Vor allem aber ist es Zeit für eine Charta der schweizerischen Politik. Die Bunderatsparteien sollten sich zusammenraufen (und andere dazu einladen), um sich ausdrücklich zu verpflichten, das schweizerische Wertesystem zu respektieren, wie es in der Bundesverfassung verankert ist. Die Charta könnte etwa folgenden Wortlaut haben:

Wir, die politischen Parteien in der Schweiz, setzen alles daran, die grundlegenden Werte der Schweiz, wie sie in der Bundesverfassung verankert sind, zu respektieren und zu stärken. Dies auch und vor allem in Zeiten der Globalisierung und der verstärkten Migration. In diesem Zusammenhang sind uns folgende Punkte besonders wichtig:


  • Wir sind uns gewiss, dass die Stärke des Volkes sich am Wohle der Schwachen misst. (Präambel BV). Wir bekämpfen deshalb mit aller Kraft die soziale Ungleichheit.
  • Wir verpflichten uns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art. 1.1). Das gilt auch für Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, oder der religiösen Überzeugung. (Art.1.2.). Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten.
  • Wer in Not gerät, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. (Art.12) Das gilt auch für Menschen auf der Flucht.
  • Jede Person hat das Recht, ihre Religion frei zu wählen, einer Religionsgemeinschaft beizutreten und allein oder in Gemeinschaft mit anderen ihre Religion auszuüben (Art15). Das gilt auch für Angehörige einer islamischen Religion.
  • Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. (Art.25). Das gilt auch für Eritreer, Iraker und Tamilen.
  •  Wir setzen uns dafür ein, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält; dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können; dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können; (Art.41). Das gilt auch für wenig qualifizierte Personen und Menschen mit fremdländischem Namen.
  • Diese Liste wird bei Gelegenheit fortgesetzt.

Wir werden in der laufenden Legislatur unsere Sozial- Wirtschafts- und Migrationsgesetzgebung überprüfen und alles daran setzen, diese grundlegenden Werte Realität werden zu lassen.


Wir alle freuen uns auf diese Charta!

Übrigens: Schau doch mal rein in den 7-Punkte-Plan zur Migration!   >>> KLICK!

4. Februar 2016

Big Foot bedroht unsere Grundwerte

Eine fast wahre Geschichte von Heinz Gilomen
In den letzten Jahrzehnten hat in unserem Land die Zahl der Menschen mit grossen Schuhnummern beträchtlich zugenommen. Das führt zu Problemen wie Dichtestress und übermässiger Nachfrage nach Wohnraum. Auch die Kriminalität muss effektiver bekämpft werden. Jetzt will eine Initiative Abhilfe schaffen.

Bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung gibt es immer mehr Menschen, welche Schuhnummern von über 43 tragen, wie das Bundesamt für Statistik mitteilt. Dies bleibt nicht ohne Folgen auf unser Zusammenleben. So meint etwa der frühere Skelettverwalter der Universität Zürich, der in seiner Freizeit auch als Alltagsforscher tätig ist: «Wenn ich am Morgen mit dem Bus fahre, stehen mir immer mehr Menschen mit ihren grossen Schuhnummern auf die Füsse. Dieser Dichtestress ist inakzeptabel! » Auch die Firma Schön und Partner, welche die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt beobachtet, ist besorgt: «Die grossen Schuhnummern benötigen auch immer mehr Wohnfläche, was zu starken Belastungen des Wohnungsmarktes vor allem in den Agglomerationen führt. »

Die Grosse Volkspartei (GVP) nimmt sich seit Jahren der Problematik an und will die schädlichsten Auswirkungen mit zahlreichen Volksinitiativen eindämmen. Mit der sogenannten Schnürsenkel-Initiative (auch Lacette-Initiative) erzielte sie einen ersten Erfolg. Dabei ging es um ein Verbot von farbigen Schnürsenkeln, deren teils leuchtende Farben als arrogantes Symbol einer Kultur interpretiert wurde, welches den schweizerischen Grundwerten diametral zuwiderläuft; schliesslich haben die tapferen Eidgenossen beim Rütlischwur und bei Morgarten auch keine farbigen Schnürsenkel getragen. Es folgte die Masseneinfuhr-Initiative, welche Kontingente bei der Einfuhr von grossen Schuhnummern verlangte. Dies gefährdet zwar die Abkommen mit der EU (die Bilateralen), das ist aber der GVP trotz gegenteiliger Aussagen im Vorfeld der Abstimmung völlig egal. Im Gegenteil. Und die Kriminalität wurde mit der Einziehungs-Initiative bekämpft, welche die automatische Beschlagnahmung der Schuhe bei Delinquenten mit grossen Schuhnummern verlangte.
Die anderen Parteien waren jeweils nicht erfreut über die Erfolge der GVP. Für die Mitte-Rechts-Parteien schossen jeweils die Vorstösse übers Ziel hinaus, aber «man muss halt die Sorgen der Bevölkerung schon ernst nehmen». Die Linksparteien zogen es vor, sich still zu verhalten, «um das Thema nicht noch anzuheizen». Und so kommt nun die nächste Initiative, die Durchsetzungs-Initiative zur Einziehungs-Initiative. Sie listet nun alle Delikte detailliert auf, bei denen die Schuhe bei grossen Schuhnummern automatisch eingezogen werden sollen. Darunter sind auch Delikte wie Raufhändel oder Verstösse gegen Bestimmungen bei der Sozialhilfe. Was fehlt, ist etwa der Steuerbetrug, der auch bei grossen Schuhnummern nicht betroffen sein soll (wir haben das früher Klassenjustiz genannt). Im Wiederholungsfalle sollen auch noch die Strümpfe eingezogen werden. Das widerspricht zwar den Menschenrechten. Aber die GVP hat vorgesorgt: Das Bundesgericht soll als letzte schweizerische Rekursinstanz abgeschafft werden und internationale Vereinbarungen – z.B. die Menschenrechtskonvention – sollen gemäss Initiative ihre Gültigkeit verlieren.

Zwar meinen auch hier zahlreiche Experten, diese Initiative sei rechtsstattlich bedenklich. Doch nach den Ereignissen von Köln (sogenannte Grossfüssler belästigten Frauen massiv) legt die Sonntagszeitung flugs Quotenberechnungen vor, die eine vielfach höhere Kriminalität beispielweise der Schuhnummern 44 als der Schuhnummern 30 belegen sollen. Und ein bekannter Biertisch-Kriminologe meint, der Anteil der höheren Schuhnummern an kriminellen Delikten sei «schon sehr bedeutend». Auch Sozial- und Ethno- Podologen weisen darauf hin, dass mit grossen Schuhnummern vielfach ein Macho-Männlichkeitsbild verbunden sei und die Träger auch von ihrer Herkunft her kulturelle Werte verfolgen, welche deliktisches Handeln unter Umständen begünstigen. Sie regen an, beim Kauf von Schuhnummern ab 42 jeweils ein Faltblatt abzugeben, auf dem klargemacht wird, dass die üblichen Gesetze auch für Grossfüssler gelten. 


Zwar gibt auch Einwände besonnener Personen, etwa, dass generell auch die grösseren Schuhnummern mit Kriminalität nichts am Hut haben und über 99% strafrechtlich nicht auffällig werden. Oder dass Schuhnummern 30 wohl eher für Kinder mit wenig deliktischer Energie geeignet seien, und dass in keiner Grossfuss-Kultur etwa Mord, Diebstahl oder Vergewaltigung geduldet oder gar begünstigt würden. Aber zu leise und zu spät. Die Abstimmungszeitung war bereits gedruckt. Und der Übervater der GVP, der als Milliardär gerne Anker-Bildli sammelt und sich gelegentlich eine Volksabstimmung kauft, meint: «Gerichte gehören sowieso abgeschafft; sie verfälschen nur den Volkswillen. Und in Streitfällen steht das Generalsekretariat der GVP zur Verfügung, um ein Urteil zu fällen. Das ist schneller und billiger als die heutige von der Classe politique erfundene Lösung.» Nur eine andere grosse Wochenend-Zeitung meint, dass die Vernunft noch eine Chance habe und eventuell ein Wunder geschehe.
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Natürlich ist diese Geschichte von A bis Z erfunden, auch wenn Ähnlichkeiten mit real ablaufenden Politik-Prozessen durchaus gewollt sind. Aber das Bundesamt für Statistik würde nie die Schuhgrösse von Personen erheben, ganz einfach, weil das gesellschaftlich nicht von Bedeutung ist. So wie etwa die Haarfarbe oder die Stellung der Ohren. Und aus denselben Gründen würden ja auch die Polizeibehörden die Schuhgrösse nicht in die Kriminalstatistik aufnehmen und die Medien würden sie kaum in ihren Meldungen bei Unfällen und Verbrechen erwähnen. 
Bleibt die Frage: Warum um Himmels willen wird denn die Nationalität erhoben, aufgeführt, erwähnt, die in vielen Fällen ja ebenfalls völlig irrelevant ist? Hier im Falle der Kriminalität die Fakten gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik:Im Jahre 2014 wurden in der Schweiz 79'069 Personen auf Grund des Strafgesetzbuches angezeigt, davon 37'487 SchweizerInnen und 23’604 in der Schweiz wohnhafte AusländerInnen. Zudem wurden noch 17'978 nicht wohnhafte AusländerInnen einer Straftat beschuldigt. Diese sind allerdings in unserem Zusammenhang nicht besonders interessant, da es ja logisch etwas grotesk ist, jemanden ausschaffen zu wollen, der gar nicht bleiben will. (Es ist ja auch etwas schwierig, jemanden aus einem Restaurant zu werfen, der gar nicht drin sitzt.)
Wenn wir das nun in Bezug zur gesamten Wohnbevölkerung setzen, so sind sowohl bei der schweizerischen als auch bei der ausländischen Wohnbevölkerung je rund 1% straffällig geworden; die Unterschiede bewegen sich im Promillebereich. Anders formuliert: Rund 99% sind strafrechtlich nicht auffällig, weder bei der schweizerischen noch bei der ausländischen Wohnbevölkerung. Kriminalität ist offensichtlich ein seltenes Ereignis. Kein Wunder, meint auch die schweizerische Kriminalprävention (2013) «Die Schweiz gehört … weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt, lassen Sie sich nicht von den teils erschreckenden Medienberichten verunsichern, die uns glauben machen, Kriminalität beherrsche den Alltag.». In der Tat ist das Risiko, bei einem Unfall in der Freizeit oder im Haushalt verletzt zu werden, etwa 150-mal grösser, als Opfer eines Raubes oder Entreiss-Diebstahls zu werden.
Straffälligkeit als seltenes Ereignis und kaum Unterschiede zwischen der schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung – da braucht es schon eine abenteuerliche Interpretationsphantasie, um kulturelle, religiöse oder nationale Wurzeln von Kriminalität feststellen zu wollen. Um das an einem Beispiel zu erläutern: Auch unter der Politprominenz gibt es hie und da einen Fall strafrechtlicher Verwicklung. Und kein Mensch käme auf die Idee, die Kultur oder Ideologie einzelner Parteien als kriminogen zu verdächtigen oder zukünftig gar zu verlangen, die Parteizugehörigkeit von Übeltätern sei systematisch zu erfassen, «um endlich transparent und offen über diese Probleme zu diskutieren».  
Der forensische Psychologe Jérôme Endrass weist darauf hin, dass kriminelles Verhalten durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt sei und vor allem persönliche Dispositionen eine wichtige Rolle spielen. Die eindimensionale Ursachenforschung bei kulturellen oder religiösen Faktoren seien deshalb nicht zielführend. Wie recht er hat!  
Aber hat die Vernunft am 28. Februar tatsächlich eine Chance?

21. April 2015

Recht auf Arbeit für 50+

Heinz Gilomen
Ältere Arbeitnehmende werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Das müssen wir ändern. Zu fordern ist ein Recht auf Arbeit ab 50+ und eine erweiterte Arbeitslosenversicherung. Finanziert werden soll das durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen.

Bundesrat Johann Schneider-Amman lädt am 27. April 2015 zu einer Nationalen Konferenz „ältere Arbeitnehmende“, ein. Es ist eine sogenannt geschlossene Konferenz, das heisst, es können nur Organisationen daran teilnehmen, die dem Departementschef Wirtschaft, Bildung und Forschung genehm sind. Ziel der Konferenz ist, dass „Arbeitnehmende auch nach Überschreiten des 50sten Altersjahres im Arbeitsmarkt integriert bleiben“, meint der Bundesrat.


Diskriminiert und bestraft. Korrekturen auf dem Arbeitsmarkt sind auch dringend nötig. Aus vorgeschobenen Spargründen oder anderen Vorbehalten werden ältere Arbeitnehmende zum Teil systematisch gemobbt, mit Lohnkürzungen konfrontiert oder direkt auf die Strasse gestellt. Obschon die Wissenschaft die vermeintlich geringere Leistungsfähigkeit Älterer schon längst als reine Vorurteile entlarvt hat (J.Wegge und F. Jungmann 2015), wird weiterhin eben mit dieser Begründung entlassen und rausgestellt. Die Entwicklung der Erwerbsquote, wie sie vom Bundesamt für Statistik und von der OECD dargestellt wird, spricht eine deutliche Sprache:  


Zwischen der Altersgruppe der 40-54 Jährigen und jener der 60-64 Jährigen sinkt die Erwerbsquote dramatisch: gegen 30% der Erwerbstätigen verschwinden aus dem Arbeitsmarkt. Die Betroffenen werden nicht etwa vom Faulenzer-Virus befallen oder haben in der Lotterie gewonnen. Sie landen vielmehr in der Langzeit-Arbeitslosigkeit, in der Invalidität (wo sie als Schein-Invalide beschimpft werden), in der Sozialhilfe (wo sie als Sozialschmarotzer unter Druck kommen) oder in der vorzeitigen Pensionierung. Dabei ist in diesen Zahlen noch nicht einmal die hohe Quote der (prekären) Selbständigen enthalten, die verzweifelt ihre eigene Firma gründen, dabei vielfach ihr erspartes Pensionskassengeld einsetzen und kaum je auf einen wirklich grünen Zweig kommen.

Die wichtigste Konsequenz solcher verfehlter Personalpolitik sind die daraus resultierenden substantiellen Rentenkürzungen. Die weit verbreitete Altersarmut wird unter anderem in dieser Lebensphase vorbereitet. Oder etwas plakativer gesagt: Die Opfer dieser Diskriminierungen belasten nicht nur die andreren Sozialwerke, sondern werden schliesslich auch noch selber bestraft. 


Die Situation ist besonders prekär für Migrantinnen und Migranten, für Frauen sowie für Menschen mit wenig nachobligatorischer Bildung, wobei sich diese Kategorien oft überschneiden. Wie immer sind es die Schwächsten dieser Gesellschaft, die benachteiligt werden. Die eigentlichen Verursacher, die Unternehmen, werden nicht zur Verantwortung gezogen.

Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Das müssen wir ändern. Wenn man uns schon ständig mit höherem Rentenalter droht, kehren wir doch einfach den Spiess um und fordern ein Recht auf Arbeit ab 50. Wer gegen seinen Willen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wird, hat beispielsweise Anrecht auf eine erweiterte Arbeitslosen-Entschädigung während mindestens 5 Jahren. Dabei werden auch die Pensionskassen-Beiträge im bisherigen Umfang weiter einbezahlt. Die älteren Arbeitnehmenden erhalten besondere Unterstützung bei der Stellensuche. Die Finanzierung dieser erweiterten Arbeitslosenversicherung erfolgt durch die Unternehmen, welche unterdurchschnittliche Quoten an älteren Arbeitnehmenden aufweisen. 


Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand:
  • ·    Es zieht jene Akteure zur Rechenschaft, die für die Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich sind – die Unternehmen – und stoppt die Bestrafung der Opfer.
  •    Es spricht die Sprache, welche die Unternehmen auch verstehen: die ökonomische. Wer ältere Arbeitnehmende diskriminiert, muss bezahlen.
  • ·   Das Modell ist einfach verständlich und praktisch ohne Mehraufwand realisierbar. Abgerechnet wird parallel zur AHV-Abrechnung der Betriebe und die erweiterte Versicherung wird durch die ALV betrieben. Es braucht keine Klagen oder Prozesse, keine Inspektoren und keine Mehr-Bürokratie. 
  • ·      Die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen wird weniger beschränkt als bei anderen Schutzmechanismen. Wird ein älterer Arbeitnehmender als ungeeignet für die Weiterbeschäftigung beurteilt, kann er (oder sie) ohne weiteres entlassen werden. Für die Unternehmen bleibt das ohne Folgen, wenn es erneut eine/n über 50-Jährigen anstellt. Aber auch den Arbeitnehmenden gibt es zusätzliche Freiheiten. Sie können z.B. neue Verträge, durch die sie schlechter gestellt werden, ablehnen, da ihr Arbeitslosenschutz verstärkt wird.
  • ·        Der Arbeitsmarkt für die die älteren Arbeitnehmenden entspannt sich, weil die Unternehmen nun ein Interesse an der Beschäftigung Älterer haben.
  • ·   Der verstärkte Schutz der Arbeitnehmenden funktioniert, ohne dass die öffentlichen Finanzen zusätzlich belastet werden. Im Gegenteil: Die übrigen Sozialwerke, insbesondere die IV und die Sozialhilfe, später auch die ALV werden entlastet.
  • ·  Ein wichtiger Faktor der Altersarmut wird eliminiert, da die mit den Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Rentenkürzungen gestoppt werden.
  • ·  Ältere Arbeitnehmende werden nun auch unterstützt bei der Weiterbildung, da Unternehmen mit der Einführung des Rechts auf Arbeit auch ein Interesse an gut ausgebildeten 50+ Mitarbeitenden haben.

Kurz, das Modell des Rechts auf Arbeit ist einfach, wirksam und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft. Es muss jetzt nur noch möglichst schnell umgesetzt werden. Herr Bundesrat, Sie sind am Ball!